ZA - Info 21; 01.02.2023 Erhöhung des Fahrkostenzuschusses
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01. Feber 2023
ZA - INFO/21
Erhöhung des Fahrkostenzuschusses
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte darüber informieren, dass die GÖD im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen konnte. Diese erfolgt nun zum siebenten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.
Ab 1. Feber 2023 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge):
bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale | bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale | |||
Einfache Fahrtstrecke | Einfache Fahrtstrecke | |||
20 km bis 40 km | 24,18€ (23,01€) | 2 km bis 20 km | 13,16€ (12,52€) | |
mehr als 40 km bis 60 km | 47,82€ (45,50€) | 20 km bis 40 km | 52,20€ (49,67€) | |
mehr als 60 km | 71,47€ (68,01€) | mehr als 40 km bis 60 km | 90,87€ (86,47€) | |
mehr als 60 km | 129,77€ (123,48€) |
Falls der erhöhte Fahrtkostenzuschuss auf dem Febergehaltszettel noch nicht aufscheint, wird die Differenz nachbezahlt.
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