ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 21; 01.02.2023 Erhöhung des Fahrkostenzuschusses

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

01. Feber 2023

ZA - INFO/21

Erhöhung des Fahrkostenzuschusses  

 

Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte darüber informieren, dass die GÖD im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen konnte. Diese erfolgt nun zum siebenten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.
Ab 1. Feber 2023 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge):
 
bei Anspruch auf das „kleine“ Pendlerpauschale     bei Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale
Einfache Fahrtstrecke     Einfache Fahrtstrecke  
20 km bis 40 km 24,18€ (23,01€)   2 km bis 20 km 13,16€ (12,52€)
mehr als 40 km bis 60 km 47,82€ (45,50€)   20 km bis 40 km 52,20€ (49,67€)
mehr als 60 km 71,47€ (68,01€)   mehr als 40 km bis 60 km 90,87€ (86,47€)
     mehr als 60 km 129,77€ (123,48€)

 Falls der erhöhte Fahrtkostenzuschuss auf dem Febergehaltszettel noch nicht aufscheint, wird die Differenz nachbezahlt. 

 

Stefan mitKollegialenGren2

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