ZA - Info 16; 08.01.2024 Ergänzung dienstrechtliche Verbesserung für VertragslehrerInnen
08. Jänner 2024
ZA - INFO/16
Dienstrechtliche Verbesserung für
VertragslehrerInnen - Ergänzung
Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis nach dem ersten Dienstjahr
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte alle KollegInnen und Kollegen informieren, dass – wie in unserer ZA Info/28 vom 31. März 2023 gefordert – folgende dienstrechtliche Besserstellung, für befristet angestellte VertragslehrerInnen, von der Kärntner Landesregierung beschlossen wurde:
- Die Übernahme in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit mit gesicherten Wochenstunden (im Ausmaß der halben Unterrichtsverpflichtung) bei entsprechendem Verwendungserfolg wird auf Antrag bereits nach einem Dienstjahr vorgenommen. Diese Vorgangsweise gilt für alle befristeten Verträge anlässlich der nächsten anstehenden Vertragsverlängerung.
- Für Lehrpersonen in der Induktions- bzw. Ausbildungsphase gilt: Das Dienstverhältnis ist jedenfalls auf das Schuljahr bzw. die Schuljahre, in dem bzw. in denen die Induktions- bzw. Ausbildungsphase absolviert wird befristet.
- Für ungesicherte Verwendungen (z.B. Karenzvertretungen, Lehrerreserve) und für Sonderverträge gilt diese Regelung nicht. Übersteigt in diesen Fällen jedoch die Dauer eines oder mehrerer mit einer Vertragslehrperson eingegangenen befristeten Dienstverhältnisse fünf Jahre, gilt das zuletzt eingegangenen Dienstverhältnis ab diesem Zeitpunkt als unbefristetes Dienstverhältnis.
ERGÄNZUNG: Das entsprechende Antragsformular ist ab sofort auf der Homepage der Bildungsdirektion unter:
https://www.bildung-ktn.gv.at/service/formulare/Formulare-Lehrpersonal.html
abrufbar und bis zum 31. Mai im Dienstweg an die Bildungsdirektion zu übermitteln.
https://za.ksn.at | https://za.ksn.at | https://za.ksn.at | https://za.ksn.at |
- Geändert am .