ZA - Info 18; 17.01.2024 Fahrtkostenzuschuss
17. Jänner 2024
ZA - INFO/18
Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte darüber informieren, dass die GÖD im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen konnte. Diese erfolgt nun zum achten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.
Ab 1. Jänner 2024 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge)
bei Anspruch auf das "kleine" Pendlerpauschale | bei Anspruch auf das "große" Pendlerpauschale | |||
Einfache Westrecke | Fahrtkostenzuschuss (in €) | Einfache Wegstrecke | Fahrtkostenzuschuss (in €) | |
20 km bis 40 km | 25,39 (24,18) | 2 km bis 20 km | 13,82 (13,16) | |
mehr als 40 km bis 60 km | 50,22 (47,82) | mehr als 20 km bis 40 km | 54,82 (52,20) | |
mehr als 60 km | 75,06 (71,47) | mehr als 40 km bis 60 km | 95,43 (90,87 | |
mehr als 60 km | 136,28 (129,77) |
Falls der erhöhte Fahrtkostenzuschuss auf dem Jännerlohnzettel noch nicht aufscheint, wird die Differenz nachbezahlt.
Im Anhang finden Sie die Einladung zu einer Bildungsreise des Dienstellenausschusses Wolfsberg.
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