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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 18; 17.01.2024 Fahrtkostenzuschuss

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

17. Jänner 2024

ZA - INFO/18

Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses

 

Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte darüber informieren, dass die GÖD im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen konnte. Diese erfolgt nun zum achten Mal.

Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.

Ab 1. Jänner 2024 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge)

bei Anspruch auf das "kleine" Pendlerpauschale   bei Anspruch auf das "große" Pendlerpauschale
Einfache Westrecke Fahrtkostenzuschuss (in €)    Einfache Wegstrecke  Fahrtkostenzuschuss (in €) 
20 km bis 40 km  25,39 (24,18)   2 km bis 20 km  13,82 (13,16)
mehr als 40 km bis 60 km  50,22 (47,82)   mehr als 20 km bis 40 km  54,82 (52,20)
mehr als 60 km  75,06 (71,47)   mehr als 40 km bis 60 km  95,43 (90,87
      mehr als 60 km  136,28 (129,77)

Falls der erhöhte Fahrtkostenzuschuss auf dem Jännerlohnzettel noch nicht aufscheint, wird die Differenz nachbezahlt.


Im Anhang finden Sie die Einladung zu einer Bildungsreise des Dienstellenausschusses Wolfsberg.

 

Stefan mitKollegialenGren2

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