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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

Bildungskarenz - Bildungsteilzeit

stefan neu1    BriefkopfV2 1kl

06. März 2019

ZA - INFO

Bildungskarenz - Bildungsteilzeit 

 Die Bildungskarenz/Bildungsteilzeit kann zwischen DienstnehmerIn und Dienstgeber innerhalb eines Rahmenzeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal 12 Monaten (Bildungskarenz) oder 24 Monaten (Bildungsteilzeit) abgeschlossen werden.

Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie

  • das Jahr zur Gänze durchgehend in Anspruch nehmen wollen – was dazu führt, dass sie in den darauf folgenden 3 Jahren keine weitere Bildungskarenz konsumieren können,
  • die 12-monatige Bildungskarenz innerhalb des Vierjahreszeitraumes in 2 Teilen (Semester) oder Bildungsteilzeit in 4 Teilen (Semester) verbrauchen,
  • das Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) mit einer Bildungsteilzeit kombinieren wollen, Sie können nur einmal zwischen den Varianten wechseln.
  • Wird während der Bildungskarenz einem Studium nachgegangen, muss nach jedem Semester bzw. nach jeweils 6 Monaten ein Nachweis über die Ablegung von 4 Semester- wochenstunden oder ein Ausmaß von 8 ECTS-Punkten erbracht werden. Nachgewiesene Lern- und Übungszeiten werden auf das geforderte Stundenausmaß angerechnet.
  • Bei Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme ist eine Bestätigung über die Erreichung von mind. 20 Wochenstunden zu erbringen. Haben Sie Betreuungspflichten für ein Kind, das das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat, müssen Sie die besuchte Bildungsmaßnahme durchschnittlich mindestens 16 Wochenstunden (statt 20 Wochenstunden) in Anspruch nehmen, wenn keine längere Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist.
  • Fragen im Zusammenhang mit Weiterbildungsmaßnahmen und Anspruch auf Weiterbildungsgeld sind  im Vorfeld mit Ihrer regionalen AMS - Geschäftsstelle abzuklären.
  • Während der Bildungskarenz sind Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Achtung! Auf Bildungskarenz / Bildungsteilzeit besteht kein Rechtsanspruch!

Notwendige Dokumente:  

  • Ihrem Antrag auf Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge ist das Formular Bildungskarenz-Vereinbarung beizulegen und über den Dienstweg zu übermitteln.
  • Die von Ihnen und dem Dienstgeber unterschriebene Bildungskarenz-Vereinbarung ist Ihrer regionalen AMS – Geschäftsstelle weiterzuleiten.
  • Bei Ihrer AMS – Geschäftsstelle beantragen Sie das Weiterbildungsgeld und erbringen Ihren Nachweis der erfolgten Weiterbildungsmaßnahme.

Stefan mitKollegialenGren1

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