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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA Infos

Unsere ZA Infos dienen zur schriftlichen Information aller Kolleg*innen und Schulen, diese werden nach Anmeldung als Newsletter per Mail versandt.

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Unser GesetzesABC dient als erste Informationsquelle zu bestimmten Themen bei Rechtsfragen.

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Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen informiert über Aktuelles...

  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    29. September 2023

    ZA - INFO/06

     Südafrika - Sommer 2024 

    Der Zentralausschuss für APS in Kärnten und die Gewerkschaft der PflichtschullehrerInnen bieten für Kolleginnen und Kollegen eine

    Bildungsreise nach Südafrika
    Johannesburg, Garden Route & Cape Town

    in den Sommerferien an.

    Termin/e: 08.07. bis 19.07.2024 und/oder 11.07. bis 22.07.2024 (je nach Anzahl der Anmeldungen).

    Reiseverlauf und Arrangementpreis entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung.
    Bei Interesse ersuchen wir Sie, beiliegendes Anmeldeformular bis spätestens
    31. Oktober 2023 an den Zentralausschuss für APS bei der Bildungsdirektion für Kärnten, Völkermarkter Ring 29, 9020 Klagenfurt, zu senden oder zu mailen:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

      

    Stefan mitKollegialenGren2




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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    27. September 2023

    ZA - INFO/05

    Schulforum (SchUG § 63a)
    GÖD Schulstartgeld für Taferlklassler 
     

    Ein Schulforum ist an Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen (die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden) von der Schulleiterin/vom Schulleiter in den ersten neun Wochen jedes Schuljahres zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft einzurichten.

    Zusammensetzung des Schulforums:

    SchulleiterIn, alle KlassenlehrerInnen bzw. Klassenvorstände, alle KlassenelternvertreterInnen

    • Vorsitz im Schulforum: SchulleiterIn
    • Ausschuss des Schulforums

    Das Schulforum kann beschließen, dass zur Behandlung und Beschlussfassung der ihm obliegenden Angelegenheiten an seiner Stelle ein Ausschuss eingesetzt wird.

    Angehörige des Ausschusses
    Für jede Schulstufe je ein/e Klassenlehrer/in bzw. KlassenvorständIn und je ein/e Klassenelternvertreter/in (entsendet durch KlassenlehrerIinnen / KlassenvorständInnen bzw. durch KlassenelternvertreterInnen).

    Ausschussvorsitz: SchulleiterIn

    • Durchführung eines Schulforums mindestens einmal pro Jahr
    • Einberufung durch den Schulleiter/die Schulleiterin
      bei notwendigen Entscheidungen und Beratungen durch das Schulforum; gleichzeitig mit der Einberufung erfolgt die Übermittlung der Tagesordnung auf Verlangen von mind. einem Drittel der Erziehungsberechtigten bei gleichzeitiger Einbringung eines Antrages zu Entscheidungen bzw. Beratungsfragen.
    • Beschließende Stimme
      KlassenlehrerInnen bzw. KlassenvorständInnen und KlassenelternvertreterInnen (Mitglieder); Stimmenthaltungen und Stimmübertragungen sind unzulässig.
    • Keine beschließende Stimme
      SchulleiterIn (außer der/die Schulleiter/in ist auch KlassenlehrerIn bzw. KlassenvorständIn). Erforderlich ist eine Anwesenheit von mehr als der Hälfte der Mitglieder mit beschließender Stimme.
    • Annahme des Beschlusses:
      Für einen Beschluss ist die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Bei Stimmengleichheit in Fällen, die einer Entscheidung bedürfen, entscheidet der/die Schulleiter/in; in Beratungsangelegenheiten gilt der Antrag als abgelehnt.

    SCHUG §63a - Beschlüsse in Entscheidungsfällen: Für einen Beschluss in diesen Entscheidungsfällen ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder mit beschließender Stimme erforderlich.
    Der/Die Schulleiter/in hat für die Durchführung der gefassten Beschlüsse des Klassenforums, des Schulforums und des Ausschusses des Schulforums zu sorgen; hält er/sie einen derartigen Beschluss für rechtswidrig oder aus organisatorischen Gründen für nicht durchführbar, hat er/sie diesen auszusetzen und die Weisung der zuständigen Schulbehörde einzuholen.
    Fehlt die Beschlussfähigkeit, hat der/die Schulleiter/in das Schulforum unverzüglich zu einer neuerlichen Sitzung einzuladen (Das Schulforum ist in der neuen Sitzung jedenfalls beschlussfähig, sofern die Einladung ordnungsgemäß ergangen und seit dem vorgesehenen Beginn der Sitzung eine halbe Stunde vergangen ist und zumindest ein/e Klassenlehrer/in oder KlassenvorständIn und mindestens ein/e Klasseneltern-vertreter/in anwesend sind. (Dies gilt sinngemäß für den Ausschuss).

    • Protokoll
      Über den Verlauf der Sitzungen ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen, die den jeweiligen Mitgliedern zugänglich zu machen ist.
    • Verhinderungen
      Für verhinderte KlassenlehrerInnen bzw. KlassenvorständInnen obliegt es der Schulleitung einen Lehrer/ eine Lehrerin zur Vertretung zu bestellen. Bei Verhinderung des/der Schulleiters/in hat diese/r einen/e LehrerIn als Vertretung namhaft zu machen.

    Für verhinderte KlassenlehrerInnen bzw. KlassenvorständInnen obliegt es der Schulleitung einen Lehrer/ eine Lehrerin zur Vertretung zu bestellen. Bei Verhinderung des/der Schulleiters/in hat diese/r einen/e LehrerIn als Vertretung namhaft zu machen.
    Bei Verhinderung der KlassenelternvertreterIn ist diese/r vom/von der StellvertreterIn zu vertreten.
    Erziehungsberechtigte, die für mehr als eine Klasse KlassenelternvertreterInnen sind, dürfen in den Sitzungen des Schulforums diese Funktion nur bezüglich einer Klasse ausüben. Hinsichtlich der anderen zu vertretenden Klasse(n) gilt der/die KlassenelternvertreterIn als verhindert.

      

    Stefan mitKollegialenGren2

    Information für GÖD Mitglieder:

    Im Anhang finden Sie ein Informationsschreiben der GÖD Kärnten und das entsprechende Antragsformular zum
    „Schulstartgeld für Taferlklassler“

     



     

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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    20. September 2023

    ZA - INFO/04

    Klassenforum (SchUG § 63a)
    Entlastungsangebot in den Herbstferien - kostenlose Kinderbetreuung 
     

     

    Ein Klassenforum ist für jede Klasse an Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen (die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden) zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft einzurichten.

    Zusammensetzung eines Klassenforums:

    • KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand,
    • Erziehungsberechtigte der SchülerInnen der betreffenden Klasse

    Vorsitz im Klassenforum:

    • KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand (SchulleiterIn kann den Vorsitz übernehmen)

    Durchführung des Klassenforums:

    1. mindestens einmal pro Schuljahr, innerhalb der 1. bis 8. Schulwoche
    2. bei Zusammenlegung bzw. Teilung von Klassen während des Schuljahres
    3. bei notwendigen Entscheidungen bzw. Beratungen durch das Klassenforum
    4. auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Erziehungsberechtigten bei gleichzeitiger Einbringung eines Antrages zu Entscheidungen bzw. Beratungsfragen
    5. KlassenelternvertreterInnen können die Einberufung einer Sitzung des Klassenforums verlangen. Das Einvernehmen mit dem/der KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand ist herzustellen. Die Übermittlung der Tagesordnung erfolgt gleichzeitig mit der Einberufung.

    Wahl eines/r Klassenelternvertreters/in und Stellvertreters/in

    • auf jeden Fall in der Vorschulstufe und in der ersten Schulstufe jeder Schulart
    • Wahl: gleiche unmittelbare und persönliche Wahl, einfache Mehrheit der gültigen Stimmen
    • der/die Wahlvorsitzende ist aus den Erziehungsberechtigten der SchülerInnen der betreffenden Klasse zu wählen (gleiche, unmittelbare und persönliche Wahl, einfache Mehrheit).

    Der Elternverein ist berechtigt eine/n Wahlvorsitzende/n zu nennen und einen Wahlvorschlag zu erstellen.
    Der/Die Wahlvorsitzende und die KandidatInnen dürfen nicht dieselben Personen sein.

    Wahl:
    Werden anlässlich der Wahl des/der Wahlvorsitzenden oder KlassenelternvertreterIn bzw. StellvertreterIn die meisten Stimmen für zwei oder mehr KandidatInnen in gleicher Anzahl abgegeben, entscheidet das Los.

    Beschlussfähigkeit des Klassenforums
    Anwesenheit: KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand und mindestens zwei Drittel der Erziehungsberechtigten der SchülerInnen einer Klasse.
    Beschlussfähigkeit ist auch bei Nichterfüllung dieser Anwesenheitsvoraussetzung gegeben:

    • eine halbe Stunde nach dem vorgesehenen Beginn (laut Einladung) und
    • bei Anwesenheit von mindestens einem Erziehungsberechtigten und
    • KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand oder SchulleiterIn.

    Bei Stimmengleichheit bei Entscheidungen entscheidet die Stimme des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin bzw. Klassenvorstandes.
    Bei Stimmengleichheit bei Beratungen gilt ein Antrag als abgelehnt.
    Beschlüsse sind mit unbedingter Mehrheit zu fassen.
    Bei Widerspruch von Mehrheit und Stimme des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin bzw. Klassenvorstandes ist der Beschluss auszusetzen und die Materie ans Schulforum zu überweisen.

    Kopiervorlagen zum Klassenforum befinden sich im Anhang.

     

    Stefan mitKollegialenGren2

    AK-Entlastungsangebot für Familien in den Herbstferien - kostenlose Kinderbetreuung

    Im Auftrag der Arbeiterkammer bieten die Kärntner Volkshochschulen in allen Bezirken Kärntens eine kostenfreie Betreuung von Kindern (7-14 Jahre) in den Herbstferien (27.10. – 3.11.23) an.

    Inhaltliche Schwerpunktsetzung: digital awareness & skills
    Voraussetzung: AK Kärnten Mitgliedschaft eines Erziehungsberechtigten
    Weiteres Infos hier:
    https://www.ak-akademie.at/herbstferien

    Anmeldung hier:
    AK Digi Kids - Kostenlose Herbstferienbetreuung 2023 (ak-akademie.at)

     

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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    14. September 2023

    ZA - INFO/03

     IT - LehrerInnenaktion
    Firma AfB social & greenIT

     Wir dürfen Sie auf eine IT-Bestellaktion der Firma „AfB“, 9020 Klagenfurt,
    Rosentalerstraße 143, Tel.: 0664 / 21 20 085, speziell für LehrerInnen hinweisen (siehe Anlage). Die Firma AfB ist eine mildtätige und gemeinnützige Gesellschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen.

     Aktionszeitraum: ab sofort bis 24.09.2023!  AFB

    Bestellungen bitte direkt per mail mit dem Betreff „Schule“ an:
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

      

    Stefan mitKollegialenGren2


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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    12. September 2023

    ZA - INFO/02

     Malta - Semesterferien 2024 

    Der Zentralausschuss für APS in Kärnten und die Gewerkschaft der PflichtschullehrerInnen bieten für Kolleginnen und Kollegen eine

    Bildungsreise nach Malta

    in den Semesterferien von Samstag, 10. Feber 2024, bis Mittwoch, 14. Feber 2024, an.

    Reiseverlauf und Arrangementpreis entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung.

    Bei Interesse ersuchen wir Sie, beiliegendes Anmeldeformular bis spätestens
    29. September 2023 an den Zentralausschuss für APS bei der Bildungsdirektion für Kärnten, Völkermarkter Ring 29, 9020 Klagenfurt, zu senden oder zu mailen:
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    Stefan mitKollegialenGren2





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ZA Infos aus dem aktuellen und vergangenen Schuljahr:

Ältere Informationen aus den Jahren davor finden Sie hier!

 


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