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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

Änderung der Erlässe: Gewährung von Bezugsvorschüssen und Geldaushilfen für Bildschirmarbeitsbrillen

stefan neu1    BriefkopfV2 1kl

15. März 2019

ZA - INFO

Änderung der Erlässe:

Gewährung von Bezugsvorschüssen und Geldaushilfen für Bildschirmarbeitsbrillen

 

Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte Sie informieren, dass es uns gelungen ist, folgende Erlässe für alle Kärntner PflichtschullehrerInnen zu verbessern:

  • Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen

Das Höchstmaß für die Gewährung eines Bezugsvorschusses beträgt ab sofort € 5.000,--. Die Gewährung eines Bezugsvorschusses ist grundsätzlich nur für die Schaffung und Sanierung von Wohnraum (nicht für Einrichtungsgegenstände) und bei sonstigen besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (unverschuldete Notlage) möglich.

  • Richtlinien für die Gewährung einer Geldaushilfe für Bildschirmarbeitsbrillen

Anspruchsberechtigt sind Schulleiter/innen, EDV-Kustoden, Informatik-lehrer/innen sowie ITA-Betreuer/innen. Darüber hinaus alle aktiven Landeslehrer/innen, deren Bruttoeinkommen (Monatsbezug inklusive Nebengebühren und Zulagen) den Betrag von € 3.700,-- nicht überschreitet. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Antrag gestellt werden.

 Gerne möchten wir euch auf Sonderaktionen des ÖGB Kärnten aufmerksam machen -  Osterpakete 2019
Bestellungen bis 20. März 2019, bitte ausschließlich bei den Anbietern
(Emailadressen siehe beigefügte Angebote).

 

 Vom 5. April  – 7. April 2019 findet in Klagenfurt die Freizeitmesse statt.

Vergünstigte Messekarten zu € 3.-- sind ab 18. März 2019 in den jeweiligen Sekretariaten der Gewerkschaft abzuholen.

 

 

Stefan mitKollegialenGren1

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