Vorgangsweise bei Versetzungen, Weiterverwendungen und/oder Neuanstellungen / Abgabe von Ansuchen aller Art
![]() |
![]() |
26. März 2019
ZA - INFO
Vorgangsweise bei Versetzungen, Weiterverwendungen
und/oder Neuanstellungen
Information über Abgabe von Ansuchen aller Art
- Versetzungswünsche von pragmatisierten oder unbefristet angestellten KollegInnen werden vorrangig bearbeitet (neues Formular der Bildungsdirektion verwenden und über den Dienstweg an die Bezirksbehörde richten – Kopie an den Zentralausschuss).
- Befristet angestellte KollegInnen müssen nicht mehr um Weiterverwendung bzw. Verbleib in der Bewerberliste ansuchen. Wenn an einer Schule die Ressourcen vorhanden sind, bleiben IIL - KollegInnen an dieser Schule.
Ausnahme: KollegInnen, die versetzt werden wollen (in diesem Fall gleiche Vorgangsweise wie bei unbefristet angestellten KollegInnen - siehe oben). - Ist ein/e Lehrer/in überzählig (z.B. durch Klassenverlust oder Rückkehr eines/einer unbefristeten Kollegen/in) muss der Leiter/die Leiterin der betreffenden Schule dies über den Dienstweg an die Bildungsdirektion melden (Versetzungsansuchen möglich).
- Hat der Schulleiter/die Schulleiterin Bedarf an zusätzlichen LehrerInnen (Klassenerhöhung, Pensionierungen) erfolgt ebenfalls eine Meldung über den Dienstweg an die Bildungsdirektion (freier Planposten).
- Sollte an einer Schule der Bedarf an zusätzlichem Personal, nach erfolgten Versetzungen, noch gegeben sein, wird dieser Planposten auf der Homepage der BD ausgeschrieben (Juni), danach kann eine Bewerbung erfolgen. Dies betrifft auch Planposten, die derzeit durch LehrerInnen mit Sonderverträgen besetzt sind. LehrerInnen ohne derzeitigem Dienstverhältnis bzw. LehrerInnen die überzählig werden, können sich ebenso um diese ausgeschriebenen Planstellen bewerben.
- Über die Vorgangsweise bei Bewerbungen und Bewerbungsgesprächen werden alle Schulleitungen eine gesonderte Information seitens der BD erhalten.
Die Abgabefrist für Ansuchen aller Art (Versetzungen, Verminderung der Lehrverpflichtung, Sabbatical, Karenzurlaube, unbefristete Verträge, …) endet am 30. April 2019 (Kopie an den Zentralausschuss) |
www.za.ksn.at | www.za.ksn.at | www.za.ksn.at | www.za.ksn.at |
- Geändert am .