Zum Hauptinhalt springen

ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

Beurteilung des Verhaltens in der Schule / METRO Aktion

stefan neu1    BriefkopfV2 1kl

17. Juni 2019

ZA - INFO

Beurteilung des Verhaltens in der Schule / METRO Aktion 

(§ 18 LBVO; § 43 SchUG)

SCHUG § 43 (1): Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule, an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des SCHOG) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schul- bzw. Hausordnung einzuhalten.

Eine Beurteilung des Verhaltens in der Schule hat in der Schulnachricht und im Jahreszeugnis in den allgemeinbildenden Pflichtschulen

  • nur in der 5. bis 7. Schulstufe
  • durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Antrag des Klassenvorstandes
  • in den Beurteilungsstufen   
    • Sehr zufriedenstellend
    • Zufriedenstellend
    • Wenig zufriedenstellend
    • Nicht zufriedenstellend
  • unter Berücksichtigung von persönlichen Voraussetzungen, Alter und Bemühen um ein ordnungsgemäßes Verhalten des Schülers/der Schülerin

zu erfolgen.

Ausnahme 1: Der Schüler/die Schülerin verlässt zufolge der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht die Schule.

Ausnahme 2: Außerordentliche Schüler/Schülerinnen erhalten nur Leistungsbeurteilungen in jenen Pflichtgegenständen, in denen mangelnde Sprachkenntnis einer Beurteilung nicht zuwiderläuft (> § 22 SchUG).

 

Die Verhaltensnote

  • beurteilt das persönliche Verhalten und die Einordnung des Schülers/der Schülerin in die Klassengemeinschaft gemäß den Anforderungen der Schulordnung
  • die zu beurteilenden Schülerpflichten gemäß > § 43 des Schulunterrichtsgesetzes
  • und dient auch der Selbstkontrolle und Selbstkritik des Schülers/der Schülerin.
  • Sehr zufriedenstellend ist die Norm, die darunterliegenden Beurteilungsstufen stellen Abweichungen dar. Unter Beachtung der > LBVO § 18, Abs. 3 ist das Alter zu berücksichtigen. Je älter der Schüler/die Schülerin ist, desto eher kann man entsprechendes Verhalten erwarten.

Vorgangsweise bei der Festsetzung von Verhaltensnoten

  • Lehrer/Lehrerinnen, die einen Schüler/eine Schülerin unterrichten, bringen ihren Notenvorschlag ein; nur diese sind im Rahmen der Klassenkonferenz auch stimmberechtigt.
  • Andere Lehrer/Lehrerinnen (Gangaufsicht, Schulveranstaltung,...) bringen ihren Vorschlag über den Klassenvorstand ein.
  • Klassenkonferenzbeschluss: Bei Klassenkonferenzen gilt der Mehrheitsbeschluss, nachdem die Begründungen und Anträge der einzelnen Lehrer/Lehrerinnen zu Gehör gebracht wurden. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Klassenvorstand.
  • Wenig zufriedenstellend und Nicht zufriedenstellend werden nach Diskussion zudem mit Begründung protokolliert.

Stefan mitKollegialenGren1

METRO Aktion -  GENUSS IM FREIEN

 Im Anhang finden Sie eine Übersicht aller vergünstigten Produkte, welche Sie

                               ab sofort bis 30. Juni 2019

in einem Metro Markt, so oft Sie wollen, genießen können.

Bei Ihrem Einkauf in einem METRO Markt ist die Nummer der
Kundenkarte 21035452, lautend auf Zentralausschuss APS in Kärnten, 
anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass die Sonderpreise am Regal im Markt nicht angeführt sind sondern erst bei der Kassa zum Abzug kommen, daher nehmen Sie bitte den Flyer mit.

www.za.ksn.at www.za.ksn.at www.za.ksn.at www.za.ksn.at
  • Geändert am .

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.