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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

Dienstzulagen für IIL LehrerInnen 2019

 

Gültig ab 1.1.2019 Angaben in €
§ Dienstverwendung Jahres-Whstd. Teiler 10 Teiler 12
         
§61 c (1) Vergütung Klassenführung   - 92,80

§90q Abs. 2

§44a (2)

L2b1

LfWE mit Befähigung zum Unterricht in WE und EH an HS, NMS oder SS

LfWE mit Befähigung zum Unterricht in WE und EH an PS

20,40

28,00

2,04

2,80

1,700

2,333

§90q Abs. 2

§44a (2)

L3

LfWE mit Befähigung zum Unterricht in WE und EH an HS, NMS oder SS

LfWE mit Befähigung zum Unterricht in WE und EH an PS

66,90

91,70

6,69

9,17

5,575

7,641

§90q Abs. 1

§44a (8)

1. KlassenlehrerIn an VS, SS mit mehreren Schulstufen an mehrklassigen VS, SS

2. KlassenlehrerIn an ungeteilten, einklassigen VS, SS

48,60

74,40

4,86

7,44

4,050

6,200

§90q Abs. 6

§44a (6)

Zweisprachenzulage bei tatsächlicher Unterrichtserteilung in beiden Sprachen 50,70 5,07 4,225

§90q Abs. 7

§44a (7)

TeamlehrerIn 10,70 1,07 0,892

§90q Abs. 1

§44b (1)

LehrerInnen, die an HS, SS, PS leistungsdifferenzierten Unterricht in D, M bzw.lebende Fremdsprache

1.a) in einer Schülergruppe oder Klasse erteilen

1.b) in zwei oder mehr Schülergruppen oder Klassen im selben Unterrichtsgegenstand erteilen

1.c) in zwei oder mehr Schülergruppen oder Klassen in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erteilen

 

799,60

999,10

1.199,90

 

79,96

99,91

119,99

 

66,633

83,258

99,992

§90q Abs. 1

§44b (1a)

LehrerInnen der Verwendungsgruppe l2a2 an der NMS in den Unterrichtsgegenständen D, M bzw. lebende Fremdsprache

1.a) wenn sie einen dieser Gegenstände in einer Klasse im vollen oder überwiegenden Ausmaß unterrichten

1.b) wenn sie denselben Gegenstand in mehreren Klassen oder mehrere dieser Gegenstände in einer oder in mehreren Klassen jeweils im vollen oder überwiegenden Ausmaß unterrichten

 

799,60

999,10

 

79,96

99,91

 

66,633

83,258

  • Geändert am .

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