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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

Vorgangsweise bei Versetzungen, Weiterverwendungen und/oder Neuanstellungen, Information über Abgabe von Ansuchen aller Art

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

31. Januar 2020

ZA - INFO

 Vorgangsweise bei Versetzungen, Weiterverwendungen und/oder Neuanstellungen
Informationen über Abgabe von Ansuchen aller Art 

  •  Versetzungswünsche von pragmatisierten oder unbefristet angestellten KollegInnen sind mit dem Formular der Bildungsdirektion „Ansuchen um Versetzung“ zu stellen und über den Dienstweg, von der Stammschule an die jeweilige Außenstelle der BD Ref. Präs/3c, weitzuleiten. (Kopie an den Zentralausschuss).
  • Befristet angestellte KollegInnen, die bereits im SJ 2018/2019 angestellt waren und ohne Unterbrechung im SJ 2019/2020 weiterbestellt worden sind, bleiben an der bisherigen Stammschule, sofern eine Weiterbeschäftigung möglich ist. Ausnahme: KollegInnen, die „versetzt“ werden wollen, geben dies mit dem Formular der Bildungsdirektion „Ansuchen um Veränderung der Stammschule“ über den Dienstweg, von der Stammschule an die jeweilige Außenstelle der BD Ref. Präs/3c, bekannt. (Kopie an den Zentralausschuss).
  • Lehrerinnen, die sich derzeit im Mutterschutzkarenzurlaub befinden und deren Vertrag bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 befristet ist, bleiben an der bisherigen Stammschule, sofern eine Weiterbeschäftigung möglich ist. In diesem Fall ist, durch die Kollegin, dieser Stammschule bis 17.2.2020, formlos der geplante Dienstantritt zu melden.
  • Befristete angestellte Lehrpersonen, die bereits mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 durch Ausschreibung „get your teacher“ befristet für dieses Schuljahr aufgenommen worden sind, bleiben an der bisherigen Stammschule, sofern eine Weiterbeschäftigung möglich ist.
  • Eine Planstelle, die während des Schuljahres 2019/2020 ohne Ausschreibung durch eine befristet angestellte Lehrperson besetzt worden ist, ist durch Mitteilung der Schulleitung an das Referat Präs. 3c zu melden, da diese Planstelle per Gesetz auszuschreiben ist. Betroffene Lehrpersonen müssen sich aufgrund von Ausschreibungen um diese Planstellen für das SJ 2020/2021 bewerben!
  • Ist ein/e Lehrer/in überzählig (z.B. durch Klassenverlust oder Rückkehr eines/einer unbefristeten Kollegen/in) muss der Leiter/die Leiterin der betreffenden Schule dies über den Dienstweg an die Bildungsdirektion Präs/3c melden (Versetzungsansuchen ist möglich – siehe oben).
  • Hat der Schulleiter/die Schulleiterin Bedarf an zusätzlichen LehrerInnen (Klassenerhöhung, Pensionierungen) erfolgt ebenfalls eine Meldung durch den Leiter/die Leiterin über denDienstweg an die Bildungsdirektion Präs/3c (freier Planposten).
  • Sollte an einer Schule, nach erfolgten Versetzungen, der Bedarf an zusätzlichem Personal noch gegeben sein, wird diese Planstelle auf der Homepage der BD ausgeschrieben (vorauss. Mitte Mai); danach kann eine Bewerbung erfolgen. Dies betrifft auch Planstellen, die derzeit durch LehrerInnen mit Sonderverträgen besetzt sind. LehrerInnen ohne derzeitigem Dienstverhältnis bzw. LehrerInnen die überzählig werden, können sich ebenso um diese ausgeschriebenen Planstellen bewerben.
  • Über die Vorgangsweise bei Bewerbungen und Bewerbungsgesprächen werden alle Schulleitungen eine gesonderte Information seitens der BD erhalten.

Die Abgabefrist für folgende Ansuchen:

Veränderung der Stammschule (nur für befristet angestellte KollegInnen),

Versetzungen, Herabsetzung der Lehrverpflichtung,

Nachtrag zum Dienstvertrag, Sabbatical und Karenzurlaube

endet am 17. Feber 2020!!!

Ansuchen um die Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis können auch nach diesem Termin noch gestellt werden. (Kopie an den Zentralausschuss)

 

  

 

Stefan mitKollegialenGren2

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