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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

Vorabinformation der BD zu Terminen

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

02. Februar 2021

ZA - INFO

Vorabinformation der BD zu Terminen 

Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen nimmt Stellung zu den gestern, seitens der Bildungsdirektion, mitgeteilten Terminen:

  • Abgabetermin für Ansuchen 19. Februar 2021
  • Eintragungen in das Schulverwaltungsprogramm Sokrates 15. März 2021


Unser Bemühen, auch angesichts der bevorstehenden Schulöffnung die Abgabefrist bis in den März zu verlängern, fand keine Berücksichtigung!!!

Die PV möchte ausdrücklich daran erinnern, dass im vergangenen Schuljahr ein ähnlicher Abgabetermin vorgegeben war und viele Anträge / Ansuchen dann erst nach Monaten
bearbeitet wurden (einige sind bis heute noch nicht erledigt!).

Es ist beispielsweise auch kaum möglich, jetzt um einen Nachtrag zum Dienstvertrag in Vollbeschäftigung anzusuchen, denn bis zum 19. Feber wird kein Schulleiter / keine Schulleiterin sagen können, in welchem Ausmaß im September Kontingentstunden zur Verfügung stehen werden, da die endgültigen Schülerzahlen noch nicht bekannt sind (Schuleinschreibungen sind erst mit 5. März abgeschlossen).

Es wird unweigerlich zu vielen nachträglichen Anträgen kommen!


Zu beachten ist, dass alle Meldungen / Ansuchen über den Dienstweg (Schulleitung)
schriftlich an die Bildungsdirektion, 10.-Oktober-Straße 24, 9020 Klagenfurt am Wörthersee,
zu richten sind!

§ 38 LDG Dienstweg
(1) Der Landeslehrer hat Anbringen, die sich auf sein Dienstverhältnis oder auf seine dienstlichen Aufgaben beziehen, bei seinem unmittelbar Vorgesetzten einzubringen. Dieser hat das Anbringen unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

(2) Von der Einbringung im Dienstweg darf bei Gefahr in Verzug sowie dann abgesehen werden, wenn die Einhaltung des Dienstweges dem Landeslehrer billigerweise nicht zumutbar ist.

Ab sofort bis 19. Februar 2021 sind folgende Meldungen bzw. Ansuchen über den Dienstweg schriftlich an die Bildungsdirektion, 10.-Oktober-Straße 24, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, zu richten:

  • Versetzung (nur für pragmatisierte und unbefristete LehrerInnen)
  • Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 45 LDG 1984 (für pragmatisierte LehrerInnen)
  • Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 44 LDG 1984 (für pragmatisierte LehrerInnen) - sofern zu diesem Zeitpunkt möglich
  • Änderung der Stammschule (nur befristete Lehrpersonen)
  • Antrag auf vorzeitige Übernahme (nach Ablauf von 3 Jahren) in ein Dauerdienstverhältnis (in Teilbeschäftigung)
  • Ansuchen - Nachtrag zum Dienstvertrag auf Vollbeschäftigung (für unbefristete VertragslehrerInnen)
  • Ansuchen - Nachtrag zum Dienstvertrag auf Teilbeschäftigung (für unbefristete VertragslehrerInnen)
  • Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge für das Schuljahr 2021/2022
  • Sabbatical

Trotz des Hinweises, dass verspätet eintreffende Ansuchen aus organisatorischen Gründen nicht berücksichtigt werden, hoffen wir auf Kulanz seitens der BD bei später  einlangenden Ansuchen!
Die Personalvertretung empfiehlt, Ansuchen, die im Frühling 2020 abgegeben und nicht bearbeitet wurden, unbedingt nochmals einzubringen und alle Ansuchen in Kopie auch an den ZA zu schicken ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ).

 Stefan mitKollegialenGren2

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