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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

Schulveranstaltungen 2021/22

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

06. Oktober 2021

ZA - INFO

Schulveranstaltungen  
Quelle: Erlass des BMBWF GZ 2021-0.559.836, S. 26ff)

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen unter Einhaltung der Hygiene- und Präventionsmaßnahmen bei den Risikostufen 1 und 2 durchgeführt werden, sofern das Risiko als gering eingeschätzt wird.

Ab Risikostufe 3 gibt es keine Schulveranstaltungen (Lehrausgänge, Exkursionen, Projektwochen usw.) und schulbezogene Veranstaltungen sowie keine Teilnahme schulfremder Personen an Unterrichtsstunden und Projekten usw. Allfällige notwendige kurzfristige Absagen und dadurch anfallende Kosten sind in der Planung dementsprechend zu berücksichtigen.

Welche Schritte werden am Standort in Risikostufe 1 empfohlen bzw. für die Risikostufe 2 vorgeschrieben?

  1. Das Erstellen einer Risikoanalyse, in der die Infektionslage und die Präventionskonzepte sowohl an der Schule als auch am Veranstaltungsort zu berücksichtigen sind, sollte die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens reduzieren.
    Tipp: Als Grundlage können die aktuelle Covid-19-SchVO, die gültigen Bestimmungen für die Fortbewegung mit Massentransportmitteln und die Präventionskonzepte auf den Websites der Veranstalter, Jugendherbergen, Museen, etc. herangezogen und zitiert werden.
  2. Die Ergebnisse der Analyse sind den Schulpartnern transparent zu kommunizieren sowie bei den Entscheidungen der schulpartnerschaftlichen Gremien zu berücksichtigen.
  3. Es wird bei Verträgen mit Reiseveranstaltern empfohlen nur mit jenen zu arbeiten, die dem Pauschalreisegesetz unterliegen, eine GISA-Nummer haben und die erforderliche Insolvenz-Absicherung abgeschlossen haben.
  4. Wintersportwochen bzw. Auslandsreisen sind wegen des hohen Virenrisikos in den kalten Monaten bzw. der Prognoseunsicherheit und Komplexität mit hoher Unsicherheit behaftet.
  5. Die Risikoanalyse ist laufend hinsichtlich aktueller Veränderungen zu evaluieren und der Entscheidung über die Durchführung einer Veranstaltung zugrunde zu legen!

Vorsicht: Bei der Planung von Schulveranstaltungen sind die Stornobedingungen zu beachten. Der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds leistet 2021/22 keine Zahlungen mehr. Stornogebühren sind von den Teilnehmer*innen zu tragen.

Die Erziehungsberechtigten sind im Vorfeld dementsprechend zu informieren.

 

Stefan mitKollegialenGren2

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