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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

Maßnahmen für den Schulbetrieb von 13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

15. Dezember 2021

ZA - INFO

 Maßnahmen für den Schulbetrieb von
13. Dezember 2021 bis 14. Jänner 2022
 

Es findet weiterhin Unterricht nach den Regelungen der Risikostufe 3 sowie der Sicherheitsphase (wie ab dem 22. November 2021) statt.

Folgende Ergänzungen sind zu beachten:

Treten in einer Klasse zwei PCR-bestätigte Corona-Fälle innerhalb von drei Tagen auf, wird die Klasse durch eine Verordnung der Bildungsdirektion in Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde zeitlich befristet (fünf Kalendertage) auf Distance Learning umgestellt. Die Schüler/innen der betroffenen Klasse erhalten in dieser Phase von der Schule drei Antigen-Schnelltests. Dies dient der Kontrolle und einer sicheren Rückkehr in den Präsenzunterricht nach Ende des Distance Learnings.

  • Omikron-Mutation
    Absonderung für K1 von bestätigten Fällen mit Verdacht auf Omikron Virusvariante
    • Für K1 gilt in diesem Fall eine häusliche Quarantäne für 14 Tage nach dem Letztkontakt
    • Durchführung einer PCR-Testung nach Identifikation sowie am Tag 13 der Quarantäne
    • Keine Rückstufung von K1 auf K2 für Genesene und Geimpfte
    • Keine vorzeitige Freitestung

Für die Weihnachtsferien erhalten Schülerinnen und Schüler drei Antigentests um sich während der Ferien, aber jedenfalls vor der Rückkehr in die Schule, testen zu können. Schulleitungen bzw. Lehrpersonen werden ersucht, Erziehungsberechtigte und Schüler/innen um die Durchführung eines Tests im Jänner - einen Tag vor der Rückkehr in die Schule - zu bitten, damit ein möglichst sicherer Schulstart nach den Ferien möglich ist.

Der 7. Jänner 2022 wird bundesweit für schulfrei erklärt. Der Schulbetrieb beginnt somit am Montag, den 10. Jänner 2022 mit einer Sicherheitsphase.

Wir erinnern daran, dass jene Schulen, die den 7. Jänner 2022 selbst schulautonom für schulfrei erklärt haben, auf Basis eines Beschlusses des Schulforums einen anderen Tag für schulfrei erklären können. Die Bildungsdirektion für Kärnten ersucht in diesem Fall die Schulleitungen um umgehende Einberufung des Schulforums sowie ehestmögliche Bekanntgabe des schulautonomen schulfreien Tages mit Schulkennzahl an folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Information zu Impfungen
    Standortbezogen soll an den Schulen die Informations- und Aufklärungsarbeit zu den bestehenden Möglichkeiten der Impfung für Kinder und Jugendliche forciert werden. Schulleitungen werden ersucht, sich dazu mit den jeweiligen Schulärzten abzustimmen und geeignete Informationsformate zu organisieren. Das Fernbleiben vom Unterricht für die Wahrnehmung COVID-19-Impftermins ist gestattet.
  • Pädagogik und Schulorganisation
    Auf Grund der besonderen Belastung der Schüler/innen in den letzten Wochen wird empfohlen, die Vermittlung von Unterrichtsinhalten auch weiterhin den Gegebenheiten anzupassen.
  • Allfällige mit dem häuslichen Unterricht im Zusammenhang stehende Reflexionsgespräche, die bereits vor dem 17. Jänner 2022 anberaumt sind, sind nur in digitaler Form möglich.
  • Elternsprechtage und Tage der offenen Tür sind nur in digitaler Form möglich.
  • Schwangere Lehrpersonen
    Die mit Erledigung vom 24. November 2021 getroffene Regelung für schwangere Lehrerinnen wird bis 14. Jänner 2022 verlängert.
  • Angehörige einer Risikogruppe
    Die im Erlass vom 24. November 2021 dargestellten Regelungen werden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Für die Zeit danach ist damit zu rechnen, dass spezifische Schutzmaßnahmen nur mehr für jene Personen greifen, denen die Zugehörigkeit zur Risikogruppe durch ein nach dem 2. Dezember 2021 ausgestelltes (und daher an strengere Kriterien gebundenes) COVID-19-Risikoattest bescheinigt worden ist.

  

Stefan mitKollegialenGren2

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