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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 31; 10.05.2023 SchülerInnenunfälle - Vorgehensweise laut Gesetz

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

10. Mai 2023

ZA - INFO/31

 SchülerInnenunfälle 
(Schülerunfallversicherung, § 363 Abs. 4 ASVG)

 

In der Schule ist ein Unfall geschehen
  • Sichern und Erste Hilfe leisten
  • Leiter/in verständigen (Im Hinblick auf die Erfüllung der Aufsichtspflicht wird dies in der Regel durch eine/n Schüler/in erfolgen.)
  • Erziehungsberechtigte oder dessen Vertreter verständigen (lassen)
Der Schüler/Die Schülerin benötigt sofort ärztliche Hilfe  
  • Rettung verständigen: 144
  • Leiter/in verständigen (Im Hinblick auf die Erfüllung der Aufsichtspflicht wird dies in der Regel durch eine/n Schüler/in erfolgen.)
  • Erziehungsberechtigte oder dessen Vertreter verständigen (lassen)
Ein Lehrer/Eine Lehrerin begleitet den Schüler/die Schülerin freiwillig im Krankenwagen  

Kein Kostenersatz (Konsignation oder Ersatz der Taxispesen), da die Begleitung freiwillig erfolgte (Lehrer/Lehrerinnen müssen nicht mitfahren).

In diesem Fall endet die Aufsichtspflicht des Lehrers/der Lehrerin mit der „Übergabe“ des Kindes an die Erziehungsberechtigten.
Auf Projektwochen Schikursen fordert der Arzt/ die Ärztin das Einverständnis des Lehrers/der Lehrerin zu einem chirurgischen Eingriff Ablehnen!
Die Zustimmung zu einem Eingriff darf nur von den Erziehungsberechtigten erfolgen.
Vorbereitende Maßnahmen bei mehrtägigen Schulveranstaltungen  

Es ist darauf zu achten, dass eine ärztliche Versorgung im Bedarfsfall ehestens erfolgen kann. Es wird empfohlen, folgende Vorinformation einzuholen und jederzeit zugänglich festzuhalten:

a) Adresse und Telefonnummer der nächstgelegenen Rettungsstelle bzw. Arztes mit Kassenverträgen,

b) Adresse und Telefonnummer des nächstgelegenen öffentlichen Krankenhauses (mit Unfallabteilung),

c) Adresse und Telefonnummer der nächstgelegenen Dienststelle der AUVA, welche in

Zweifelsfällen zur Auskunftserteilung herangezogen werden kann,

d) die Mitnahme der E-Cards der Schüler/innen ist erforderlich.

Bei Schulveranstaltungen (schulbezogenen Veranstaltungen) im Ausland wird empfohlen, vorher mit der AUVA Kontakt aufzunehmen.
Sind auch Schüler/Schülerinnen versichert, deren Eltern keine Sozialversicherung haben?  

Eine allfällige Kostenübernahme für Bergung, Transport und Behandlung erfolgt durch die AUVA.

Es ist ausgeschlossen, dass Lehrer/innen Kosten entstehen, wenn sie ordentliche oder außerordentliche Kinder auf Schulveranstaltungen mitnehmen, deren Eltern nicht versichert sind.
 Meldung - Welche Formulare sind auszufüllen?
 

Eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt

hat binnen fünf Tagen zu erfolgen bei:

    • Sportunfällen
    • anderen Unfällen im Aufsichtsbereich der Schule
    • Unfällen auf dem Schulweg

Eine Nichtmeldung wäre rechtswidrig und schuldhaft und könnte Ersatzansprüche nach dem Amtshaftungsgesetz auslösen.

Besonders schwere Unfälle sind im Wege der Schulleitung umgehend der Bildungsdirektion für Kärnten zu melden.
Der Lehrer/Die Lehrerin soll auf dem Unfallformular den Hergang eines Wegunfalles bestätigen, den er/sie nicht gesehen hat Da der Schulweg des Schülers/der Schülerin vom Versicherungsschutz der AUVA erfasst ist, wird vonseiten der AUVA die Verpflichtung der Schule zur Abfassung eines Unfallberichtes abgeleitet. Die Beschreibung des Unfallherganges kann mit dem Satz eingeleitet werden: „Laut Aussage der/des.....“
Dem Lehrer/Der Lehrerin wird der Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung gemacht
        • Beweise sichern, die die Erfüllung der Aufsichtspflicht nachweisen
        • den zuständigen Dienststellenausschuss) einschalten
Forderungen von Erziehungsberechtigten an den Lehrer/die Lehrerin sofort an die Dienstbehörde verweisen
Gegen den Lehrer/die Lehrerin wird Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht erstattet

Nur für Gewerkschaftsmitglieder:

Aktivierung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes:

        • Beim zuständigen gewerkschaftlichen Bezirks-Betriebsausschuss (GBA) oder dem Vorsitzenden der Landesleitung 10 mit der Kopie der Anzeige um Beistellung eines Anwaltes/einer Anwältin ansuchen.
Rechtsschutzansuchen
Gegen den Lehrer/die Lehrerin wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet

 

 Stefan mitKollegialenGren2

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