ZA - Info 11; 21.11.2023 Dienstrechtliche Verbesserungen für VertragslehrerInnen
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21. November 2023
ZA - INFO/11
Dienstrechtliche Verbesserungen für
VertragslehrerInnen
Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis
nach dem ersten Dienstjahr
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte alle KollegInnen und Kollegen informieren, dass – wie in unserer ZA Info/28 vom 31. März 2023 gefordert – folgende dienstrechtliche Besserstellung, für befristet angestellte VertragslehrerInnen, von der Kärntner Landesregierung beschlossen wurde:
- Die Übernahme in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit mit gesicherten Wochenstunden (im Ausmaß der halben Unterrichtsverpflichtung) bei entsprechendem Verwendungserfolg und abgeschlossener Induktions- bzw. Ausbildungsphase wird auf Antrag (voraussichtlich Ende Jänner) bereits nach einem Dienstjahr vorgenommen. Diese Vorgangsweise gilt für alle befristeten Verträge anlässlich der nächsten anstehenden Vertragsverlängerung.
- Für ungesicherte Verwendungen (z.B. Karenzvertretungen, Lehrerreserve) und für Sonderverträge gilt diese Regelung nicht. Übersteigt in diesen Fällen jedoch die Dauer eines oder mehrerer mit einer Vertragslehrperson eingegangenen befristeten Dienstverhältnisse fünf Jahre, wird das zuletzt eingegangenen Dienstverhältnis ab diesem Zeitpunkt als unbefristet wirksam.
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