ZA - Info 17; 10.01.2024 Termine der Bildungsdirektion 2024
10. Jänner 2024
ZA - INFO/17
Information zu den Terminen der BD
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen informiert zu den, seitens der Bildungsdirektion, mitgeteilten Terminen:
- Abgabetermin für Ansuchen / Meldungen: 31. Jänner 2024
- Zu beachten ist, dass alle Meldungen/Ansuchen im Dienstweg (Schulleitung) an die Bildungsdirektion, an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten sind!
- Die Personalvertretung empfiehlt, alle Ansuchen in Kopie auch an den ZA zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Übermittlung des Formulars zur Personalentwicklung am Schulstandort und Weiterverwendung – Sammelantrag bis 31. Jänner 2024
- Einspielung der provisorischen Schulorganisation in Sokrates-WEB - 10. März 2024
- Fertigstellung der Personaleinsatzplanung und provisorischen Lehrfächerverteilung – 30. April 2024
- Antrag auf vorzeitige Übernahme (nach Ablauf des ersten Dienstjahres) in ein Dauerdienstverhältnis - 31. Mai 2024
Bitte ausschließlich die aktuellen, auf der Homepage publizierten Anträge/Formulare verwenden! Sie finden diese unter:
https://www.bildung-ktn.gv.at/service/formulare/Formulare-Lehrpersonal.html
Ab sofort sind bis spätestens 31. Jänner 2024 folgende Meldungen bzw. Ansuchen im Dienstweg an die Bildungsdirektion Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten:
- Versetzung (nur für pragmatisierte und unbefristete LehrerInnen)
- Änderung der Stammschule (nur für befristete LehrerInnen)
- Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 45 LDG 1984 (für pragmatisierte LehrerInnen)
- Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 44 LDG 1984 (für pragmatisierte LehrerInnen) - sofern zu diesem Zeitpunkt möglich
- Nachtrag zum Dienstvertrag in Vollbeschäftigung (für unbefristete VertragslehrerInnen) für das kommenden Schuljahr
- Nachtrag zum Dienstvertrag in Teilbeschäftigung (für unbefristete VertragslehrerInnen) für das kommende Schuljahr. Ansuchen um Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung werden nur bei nachvollziehbarer Begründung genehmigt.
- Antrag auf Übernahme (nach Ablauf von 3 Jahren) in ein unbefristetes Dienstverhältnis (für kirchlich bestellte ReligionslehrerInnen)
- Ansuchen um einen unbefristeten Dienstvertrag in Vollbeschäftigung (nach Ende des 5. Dienstjahres möglich)
- Ab dem 6. Dienstjahr gilt die Verwendung des Vorjahres (= das Stundenausmaß des 5. Dienstjahres) als gesicherte Verwendung. Kommt es in der Folge zu einer höheren Stundenanzahl, gilt dieses Stundenausmaß als gesichert und wird dieses die Grundlage des unbefristeten Vertrages.
Eine unbefristete Vollbeschäftigung kann sich im Sinne des zuvor Ausgeführten aus den gesicherten Stunden des Vorjahres, frühestens im 6. Dienstjahr, ergeben.
- Ab dem 6. Dienstjahr gilt die Verwendung des Vorjahres (= das Stundenausmaß des 5. Dienstjahres) als gesicherte Verwendung. Kommt es in der Folge zu einer höheren Stundenanzahl, gilt dieses Stundenausmaß als gesichert und wird dieses die Grundlage des unbefristeten Vertrages.
- Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge im Schuljahr 2023/2024; längere Karenzurlaube gegen Entfall der Bezüge werden ausschließlich zur Betreuung eines Kindes in direktem Anschluss an die nach Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz in Anspruch genommene Freistellung bewilligt, maximal jedoch für die Dauer eines Jahres.
- Sabbatical: Aufgrund des derzeitigen Personalmangels werden Freijahre grundsätzlich nur im Jahr vor der anstehenden Pensionierung genehmigt.
Im Zusammenhang mit der Vorgabe, die Personaleinsatzplanung und die provisorische Lehrfächerverteilung durch die Schulleitungen bis 30.4. einzugeben, haben wir, wie auch in den vergangenen Jahren, darauf hingewiesen, dass aufgrund möglicherweise noch nicht erfolgter Versetzungen und offener Planstellen dies eine unnötige Mehrarbeit bedeutet und eine zweckmäßige Lehrfächerverteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann.
Wir erwarten Kulanz seitens der Bildungsdirektion bei begründet später einlangenden Ansuchen!
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