ZA - Info 19; 07.02.2024 Stellungnahme der Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen zur neuen Vorgabe der Bildungsdirektion bezüglich Schulnachrichten
07. Februar 2024
ZA - INFO/19
Stellungnahme der Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen
zur neuen Vorgabe der Bildungsdirektion bezüglich Schulnachrichten
Durch einzelne Schulleitungen und KollegInnen hat der ZA darüber Kenntnis erlangt, dass, sehr kurzfristig, bei den kommenden Schulnachrichten von der üblichen Vorgangsweise abgegangen werden muss. IntegrationslehrerInnen, TeamlehrerInnen oder auch KollegInnen, die in den Deutschförderklassen unterrichten, dürfen ihre Unterschrift nicht mehr auf das vorgesehene Formular setzen. Bereits vorbereitete Formulare müssen abgeändert werden.
Der Personalvertretung sind natürlich sowohl die gesetzlichen Bestimmungen im SchuG und auch in der Zeugnisformularverordnung bekannt. Wir wissen auch, dass die Bildungsdirektion damit rechtlich korrekt handelt.
Fest steht jedoch auch:
- In den vergangenen Jahren war die gewählte Vorgangsweise (gemeinsame Unterschrift der Team- oder KlassenlehrerInnen) sinnvoll und gelebte Praxis.
- In allen anderen Bundesländern (mit Ausnahme von Tirol) ist das auch weiterhin so.
- Mit der strikten gesetzlichen Vorgabe zerstört man jedenfalls den Teamgedanken in zweisprachig geführten Klassen, den inklusiven Ansatz in I-Klassen, und missachtet die Verantwortlichkeit in den eigens geführten und gesetzlich vorgesehenen Deutsch-förderklassen.
- Es handelt sich bei der Schulnachricht um KEIN Zeugnis.
Die Personalvertretung wird sich über die gewerkschaftlichen Gremien auf Bundesebene raschest dafür einsetzen, dass eine notwendige Adaptierung der Zeugnisformularverordnung vorgenommen wird, um den aktuellen pädagogischen Rahmenbedingungen, auch auf dem Zeugnisformular rechtlich korrekt, Rechnung tragen zu können. Grundsätzlich halten wir fest, dass es derzeit im Schulsystem größere Herausforderungen als eine neue Vorgabe zur Ausstellung von Schul-nachrichten gibt.
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