ZA - Info 29; 07.05.2024 Kinderzuschuss / Einmalige Geldaushilfe
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07. Mai 2024
ZA - INFO/29
Kinderzuschuss / Einmalige Geldaushilfe
Kinderzuschuss
Die Auszahlung des Kinderzuschusses (§4 GG, §16 VBG) in der Höhe von € 15,60 je Kind und Monat ist an den Bezug der Familienbeihilfe geknüpft. Es besteht Anspruch auf Kinderzuschuss für alle minder-jährigen Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und wird mit dem Gehalt angewiesen. Dem Antrag um Kinderzuschuss ist die Bescheinigung über die Familienbeihilfe in Kopie beizulegen und über den Dienstweg weiterzuleiten. Auch für Teilzeitbeschäftigte gebührt der Kinderzuschuss in voller Höhe.
Familienbeihilfe über das 18. Lebensjahr hinaus:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres hinaus kann Familienbeihilfe bezogen werden, wenn dem Finanzamt die erforderlichen Unterlagen wie z.B. Schulbesuchsbestätigung oder Inskriptions-bestätigung vorgelegt werden. Der neue Bescheid über den Bezug der Familienbeihilfe ist in Kopie im Dienstweg der Bildungsdirektion zu übermitteln, um den Kinderzuschuss weiter geltend zu machen.
Die Landeslehrperson ist verpflichtet alle Tatsachen, die für den Anfall, die Änderung oder die Einstellung des Kinderzuschusses von Bedeutung sind, binnen einem Monat nach dem Eintritt der Änderung, ihrer Dienstbehörde zu melden. Wenn die Lehrperson aber nachweist, dass sie davon erst später Kenntnis erlangt hat, ist dies binnen einem Monat nach Kenntnis zu melden.
Einmalige Geldaushilfe anlässlich der Geburt
Aufgrund der Geburt eines oder mehrerer Kinder (1-Jahres-Frist) kann von einem Elternteil im öffentlichen Dienst, mit Antrag, um die Gewährung einer einmaligen Geldaushilfe angesucht werden.
Anträge unter: https://www.bildung-ktn.gv.at/service/formulare/Formulare-Lehrpersonal.html
Babyzuschuss: Aus Anlass einer Geburt gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern einen Babyzuschuss. |
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Schulstartgeld für Taferlklassler: Aus Anlass des Schulstarts (1. Klasse Volksschule) ihres Kindes gewährt die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Kärnten ihren Mitgliedern ein Schulstartgeld für „Taferlklassler“. Der Zuschuss beträgt einmalig € 50,-- pro Kind und wird in Form von Gutscheinen der Firma Pagro Diskont vergütet. Sind beide Elternteile Mitglieder der GÖD Kärnten, können zwei separate Anträge gestellt werden! Voraussetzungen und Formulare unter: https://ktn.goed.at/leistungen |
https://za.ksn.at | https://za.ksn.at | https://za.ksn.at | https://za.ksn.at |
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