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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 38; 21.06.2024 Information zur Ausstellung der Jahreszeugnisse in I-Klassen u. Deutschförderklassen.pdf

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

21. Juni 2024

ZA - INFO

Information der Personalvertretung der Kärntner
PflichtschullehrerInnen zur Ausstellung der Jahreszeugnisse
in I-Klassen und Deutschförderklassen

Im Zusammenhang mit der Ausstellung der Jahreszeugnisse erreichen uns aktuell wieder zahlreiche kritische Anfragen von Kolleginnen und Kollegen.
Entsprechend der Zeugnisformularverordnung und den gesetzlichen Bestimmungen im SchUG dürfen am Zeugnis nur der/die klassenführende LehrerIn sowie der/die SchulleiterIn unterschreiben.

Wir haben bereits in der ZA Info/19 vom 7. Feb. 2024 unsere Kritik am Abgehen der bisherigen Praxis und der Aufforderung zur strikten Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geäußert.
In der Bundesleitungssitzung der PflichtschullehrerInnen-Gewerkschaft vom 18. März 2024 habe ich einen Antrag zur Aufnahme von Verhandlungen eingebracht, um eine gesetzliche Änderung in dieser Angelegenheit zu erreichen. Die Thematik wurde in der gestrigen Sitzung der Bundesleitung meinerseits wiederum mit Nachdruck angesprochen. Ein diesbezügliches Schreiben ist seitens der PflichtschullehrerInnen-Gewerkschaft an das Bundesministerium ergangen.

Wir erwarten hier rasches Handeln seitens des Ministeriums!

Eine Adaptierung der Zeugnisformularverordnung ist schnellstens umzusetzen, um auch auf dem Zeugnisformular den aktuellen pädagogischen Rahmenbedingungen rechtlich korrekt werden zu können.
Wir halten zum wiederholten Mal fest, dass die derzeitige gesetzliche Vorgabe den Teamgedanken in zweisprachig geführten Klassen sowie den inklusiven Ansatz in I-Klassen zerstört und die Verantwortlichkeit in den eigens geführten und gesetzlich vorgesehenen Deutschförderklassen missachtet!

 

Stefan mitKollegialenGren2

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