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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 06; 20.09.2024 Klassenforum / METRO Aktion

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

20. September 2024

ZA - INFO/06

 Klassenforum (SchUG § 63a) 

 

Ein Klassenforum ist für jede Klasse an Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen (die nicht nach dem Lehrplan der Polytechnischen Schule geführt werden) zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft einzurichten.

Zusammensetzung eines Klassenforums:

  • KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand,
  • Erziehungsberechtigte der SchülerInnen der betreffenden Klasse

Vorsitz im Klassenforum:

  • KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand (SchulleiterIn kann den Vorsitz übernehmen)

Durchführung des Klassenforums:

a) mindestens einmal pro Schuljahr, innerhalb der 1. bis 8. Schulwoche

b) bei Zusammenlegung bzw. Teilung von Klassen während des Schuljahres

c) bei notwendigen Entscheidungen bzw. Beratungen durch das Klassenforum

d) auf Verlangen von mindestens einem Drittel der Erziehungsberechtigten bei gleichzeitiger Einbringung eines Antrages zu Entscheidungen bzw. Beratungsfragen

e) KlassenelternvertreterInnen können die Einberufung einer Sitzung des Klassenforums verlangen. Das Einvernehmen mit dem/der KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand ist herzustellen. Die Übermittlung der Tagesordnung erfolgt gleichzeitig mit der Einberufung.

Wahl eines/r Klassenelternvertreters/in und Stellvertreters/in

  • auf jeden Fall in der Vorschulstufe und in der ersten Schulstufe jeder Schulart
  • Wahl: gleiche unmittelbare und persönliche Wahl, einfache Mehrheit der gültigen Stimmen
  • der/die Wahlvorsitzende ist aus den Erziehungsberechtigten der SchülerInnen der betreffenden Klasse zu wählen (gleiche, unmittelbare und persönliche Wahl, einfache Mehrheit).

Der Elternverein ist berechtigt eine/n Wahlvorsitzende/n zu nennen und einen Wahlvorschlag zu erstellen. Der/Die Wahlvorsitzende und die KandidatInnen dürfen nicht dieselben Personen sein.

Wahl:
Werden anlässlich der Wahl des/der Wahlvorsitzenden oder KlassenelternvertreterIn bzw. StellvertreterIn die meisten Stimmen für zwei oder mehr KandidatInnen in gleicher Anzahl abgegeben, entscheidet das Los. 

Beschlussfähigkeit des Klassenforums
Anwesenheit: KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand und mindestens zwei Drittel der Erziehungsberechtigten der SchülerInnen einer Klasse.

Beschlussfähigkeit ist auch bei Nichterfüllung dieser Anwesenheitsvoraussetzung gegeben:

  • eine halbe Stunde nach dem vorgesehenen Beginn (laut Einladung) und
  • bei Anwesenheit von mindestens einem Erziehungsberechtigten und
  • KlassenlehrerIn bzw. Klassenvorstand oder SchulleiterIn.


Bei Stimmengleichheit bei Entscheidungen entscheidet die Stimme des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin bzw. Klassenvorstandes.

Bei Stimmengleichheit bei Beratungen gilt ein Antrag als abgelehnt.

Beschlüsse sind mit unbedingter Mehrheit zu fassen.

Bei Widerspruch von Mehrheit und Stimme des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin bzw. Klassenvorstandes ist der Beschluss auszusetzen und die Materie ans Schulforum zu überweisen.

Kopiervorlagen zum Klassenforum befinden sich im Anhang.

 

 

Stefan mitKollegialenGren2

 

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