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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 24; 16.01.2025 Termine der Bildungsdirektion

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

16. Jänner 2025

ZA - INFO/24
Informationen zu den Terminen der BD

 Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen informiert zu den, seitens der Bildungsdirektion, mitgeteilten Terminen:

  • Abgabetermin für Ansuchen / Meldungen: Jänner 2025

 Zu beachten ist, dass alle Meldungen/Ansuchen im Dienstweg (Schulleitung) an die Bildungsdirektion, über iso-web oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten sind!

 Die Personalvertretung ersucht, alle Ansuchen in Kopie auch an den ZA zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

  • Übermittlung des Formulars zur Personalentwicklung am Schulstandort und Weiterverwendung – Sammelantrag bis 31. Jänner 2025 durch die Schulleitung.
  • Einspielung der provisorischen Schulorganisation in Sokrates-WEB - März 2025
  • Fertigstellung der Personaleinsatzplanung und provisorischen Lehrfächerverteilung – 31. März 2025
  • Antrag auf vorzeitige Übernahme (nach Ablauf des ersten Dienstjahres) in ein Dauerdienstverhältnis - Mai 2025

Bitte ausschließlich die aktuellen, auf der Homepage publizierten, Anträge/Formulare verwenden! Sie finden diese unter:

https://za.ksn.at


https://www.bildung-ktn.gv.at/service/formulare/Formulare-Lehrpersonal.html

 

Folgende Ansuchen unterliegen keiner Abgabefrist:

  • Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 44 LDG 1984 (für pragmatisierte LehrerInnen) – aus gesundheitlichen Gründen.
  • Nachtrag zum Dienstvertrag in Teilbeschäftigung (für unbefristete VertragslehrerInnen) aus gesundheitlichen Gründen, für das kommende Schuljahr.
  • Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge im Schuljahr 2024/2025; längere Karenz-
    urlaube gegen Entfall der Bezüge werden ausschließlich zur Betreuung eines Kindes in direktem Anschluss an die nach Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz in Anspruch genommene Freistellung bewilligt, maximal jedoch für die Dauer eines Jahres.

Ab sofort sind bis spätestens 31. Jänner 2025 folgende Meldungen bzw. Ansuchen im Dienstweg an die Bildungsdirektion über iso-web oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten:

  • Versetzung (auch für befristet angestellte VertragslehrerInnen)
  • Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 45 LDG 1984 (für pragmatisierte LehrerInnen) aus beliebigem Anlass
  • Nachtrag zum Dienstvertrag in Vollbeschäftigung (bei einem unbefristeten DV in Teilbeschäftigung) für das kommenden Schuljahr
  • Nachtrag zum Dienstvertrag in Teilbeschäftigung (bei einem unbefristeten DV in Vollbeschäftigung) für das kommende Schuljahr. Ansuchen um Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung werden nur bei nachvollziehbarer Begründung genehmigt.
  • Antrag auf Übernahme (nach Ablauf von 3 Jahren) in ein unbefristetes Dienstverhältnis (für kirchlich bestellte ReligionslehrerInnen)
  • Ansuchen um einen unbefristeten Dienstvertrag in Vollbeschäftigung (nach Ende des 5. Dienstjahres, bei Vollbeschäftigung möglich)
  • Sabbatical - aufgrund des derzeitigen Personalmangels werden Freijahre grund-
    sätzlich nur im Jahr vor der anstehenden Pensionierung genehmigt.

Im Zusammenhang mit der Vorgabe, die Personaleinsatzplanung und die provisorische Lehrfächerverteilung durch die Schulleitungen bis 31.3. einzugeben, haben wir, wie auch in den vergangenen Jahren, darauf hingewiesen, dass aufgrund möglicherweise noch nicht erfolgter Versetzungen und offener Planstellen dies eine unnötige Mehrarbeit bedeutet und eine zweckmäßige Lehrfächerverteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann.

Wir erwarten Kulanz seitens der Bildungsdirektion bei begründet später einlangenden Ansuchen!

 

 

Stefan mitKollegialenGren2

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