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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 52; 27.06.2025 Vom Sondervertrag in den Dienstvertrag im pd

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

27. Juni 2025

ZA - INFO/52

Vom Sondervertrag in den Dienstvertrag im pd 

 

Sie sind Landesvertragslehrperson im pädagogischen Dienst, haben eine akademische Ausbildung (mind. Bachelor-Niveau mit mind. 180 ECTS, kein Lehramt) und sind im Sondervertrag angestellt worden.

Sie haben das Zertifikat für ein oder mehrere Fächer der „Zertifizierungskommission Quereinstieg“ erhalten und eine nach dem Studium fachlich geeignete dreijährige Praxiserfahrung[1] basierend auf Ihrem Studienfach (Vollbeschäftigung) absolviert.

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen können Landesvertragslehrpersonen, die an einer Sekundarstufe oder im sonderpädagogischen Bereich arbeiten, einen Antrag an die Bildungsdirektion Kärnten um


Überstellung vom Sondervertrag in einen Dienstvertrag ohne Abschläge

richten.

Dieser Antrag ist bis spätestens 31. August 2025 einzubringen!

Was ist zu tun?

Sie richten einen formlosen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen (Zeugnisse, Zertifikat oder Antragsstellung auf Zertifikat an die Zertifizierungskommission und Berufszeiten) in der Anlage an die Bildungsdirektion Kärnten (Abteilung Präs./3) und senden eine Kopie des Antrages per Mail an den Zentralausschuss für APS.

Beispiel für einen formlosen Antrag:     

 

Betreff: Umstieg vom Sondervertrag in den Dienstvertrag ohne Abschläge

Ich beantrage gemäß §32 (33) LVG, die Umstellung vom Sondervertrag in einen Dienstvertrag ohne Abschläge, da ein Zertifikat für die Fächer ....................................................................... vorliegt.    

 

Unterschrift   

          

Anlage/n: Zeugnisse, Zertifikat oder Antragsstellung auf Zertifikat an die Zertifizierungskommission und Bestätigung über die Berufszeiten

Die Umstellung erfolgt mit dem nächstfolgenden Monatsersten
nach dem Datum der Antragsstellung.

 

[1] Bei Verwendungen in der Allgemeinbildung können bis zu zwei Jahre der geforderten Berufspraxis auch durch eine lehramtliche Verwendung erfüllt werden.

 

 

 

Stefan mitKollegialenGren2

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