ZA - Info 03; 10.09.2025 Fahrtkostenzuschuss_Jahresnormrechner
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10. September 2025
ZA - INFO/03
Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte darüber informieren, dass die GÖD im Rahmen der letzten großen Novellierung der Regelungen betreffend Fahrtkostenzuschuss (2. Dienstrechts-Novelle 2007) die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen konnte. Diese erfolgt nun zum neunten Mal.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale. Die Erklärung zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (L34) muss beim Dienstgeber abgegeben werden.
Ab 1. August 2025 beträgt der Fahrtkostenzuschuss (die bisherigen Beträge in Klammer) für jeden vollen Kalendermonat:
bei Anspruch auf das "kleine" Pendlerpauschale | bei Anspruch auf das "große" Pendlerpauschale | |||
Einfache Westrecke | Fahrtkostenzuschuss (in €) | Einfache Wegstrecke | Fahrtkostenzuschuss (in €) | |
20 km bis 40 km | 26,69 (25,39) | 2 km bis 20 km | 14,53 (13,82 | |
mehr als 40 km bis 60 km | 52,78 (50,22) | mehr als 20 km bis 40 km | 57,62 (54,82) | |
mehr als 60 km | 78,89 (75,06) | mehr als 40 km bis 60 km | 100,30 (95,43) | |
mehr als 60 km | 143,24 (136,28) |
Der Jahresnormrechner für KollegInnen im Altrecht ist ab sofort auf unserer Homepage https://za.ksn.at abrufbar. Beachten Sie bitte, dass das heurige Schuljahr 37 Wochen hat; demnach kommt es zu einer höheren Jahresstundenanzahl.
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