ZA - Info 05; 24.09.2025 Gewährung von Sonderurlauben / Indien 2026 Interessenserhebung
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24. September 2025
ZA - INFO/05
Gewährung von Sonderurlauben
vgl. Erlass A/0256-Allg-L/2025
In Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion ist es gelungen, einen praktikablen Erlass für die Gewährung von Sonderurlauben zu erreichen.
Das Wesentliche kurz zusammengefasst:
Der Schulleitung obliegt die Gewährung von Sonderurlauben aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen, zur Fortbildung, oder aus einem sonstigen besonderen Anlass im Ausmaß von bis zu einem Tag.
Die Gewährung von mehrtägigen Sonderurlauben aus den genannten Gründen sowie die Gewährung von Sonderurlauben für Schulleitungen obliegen der Bildungsdirektion für Kärnten.
Voraussetzungen:
• zeitlicher und kausaler Zusammenhang mit dem Sonderurlaubsgrund
• kein Anfallen von bezahlten Supplierungen
• Stundentausch ist möglich – Aktenvermerk durch Schulleitung
• es stehen keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse entgegen
• Nachweis des Anlassgrundes mit den entsprechenden Unterlagen schon bei Antragstellung
Die Antragstellung für mehrtägige Sonderurlaube:
Das entsprechende Formular ist rechtzeitig unter Beilage der notwendigen Unterlagen (z.B. Ausschreibungen, Einladungen, usw.) an die Bildungsdirektion für Kärnten zu richten. Ein Antritt des Sonderurlaubes ist erst nach Genehmigung möglich!
Einheitliche Sonderurlaubsgründe:
Zur Gewährleistung einer einheitlichen Vorgangsweise wird das Ausmaß des Sonderurlaubes für nachstehende Ereignisse wie folgt festgelegt:
Verehelichung oder Verpartnerung der Lehrperson (standesamtliche Trauung oder religiöse Hochzeit) |
Bis zu 3 Unterrichtstage |
Verehelichung oder Verpartnerung von nahen Angehörigen (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister) | 1 Unterrichtstag |
Geburt des eigenen Kindes | Bis zu 3 Unterrichtstage |
Sponsion oder Promotion der Lehrperson | 1 Unterrichtstag |
Sponsion oder Promotion der Kinder | 1 Unterrichtstag |
Tod des Ehegatten/der Ehegattin oder des eingetragenen / der eingetragenen Partnerin oder Kinder (Tag des Begräbnisses eingerechnet) | Bis zu 3 Unterrichtstage |
Tod der Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister oder Enkelkinder (Tag des Begräbnisses eingerechnet) | 2 Unterrichtstage |
Wohnungswechsel innerhalb des Dienst- (Wohn)ortes | 1 Unterrichtstag |
Wohnungswechsel in einen anderen Wohnort | Bis zu 2 Unterrichtstage |
Fachliche Ausbildung bzw. Fortbildung von Mitgliedern von Rettungsorganisationen, welche nach dem Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz (K-RFG) anerkannt sind sowie Feuerwehren | Bis zu 5 Unterrichtstage pro Schuljahr |
Vorbereitung für dienstlich notwendige Prüfungen | Bis zu 10 Unterrichtstage pro Schuljahr |
Aviso - Bildungsreise INDIEN in den HERBSTFERIEN 2026 Wir planen in den Herbstferien 2026 eine Bildungsreise nach Indien. Um die notwendigen Planungen (Flüge, Hotels etc.) zeitgerecht vornehmen zu können, ersuchen wir um Ihre unverbindliche Interessensbekundung mittels Formular (siehe Anlage) |
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