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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 06; 01.10.2025 Neuregelungen – Übertritt in ein unbefristetes, vollbeschäftigtes Dienstverhältnis

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

1. Oktober 2025

ZA - INFO/06

 Neuregelungen - Übertritt in ein unbefristetes,
vollbeschäftigtes Dienstverhältnis
 

Der Personalvertretung ist es in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion gelungen, eine erhebliche Verbesserung für einen Übertritt in ein unbefristetes vollbeschäftigtes Dienstverhältnis zu erreichen.

Alle KollegInnen, die im ersten Dienstjahr sind und die Induktionsphase positiv abgeschlossen haben, stellen bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres den Antrag „Ansuchen um unbefristeten Dienstvertrag in Vollbeschäftigung“.

Eine Nachreichung der Bestätigung über die positiv abgeschlossene Induktionsphase ist bis Ende des Unterrichtsjahres möglich.

Dieses Ansuchen muss über den Dienstweg an die Bildungsdirektion übermittelt werden.

 

Wird im darauffolgenden Schuljahr keine Vollbeschäftigung gewünscht, ist im ersten Dienstjahr bereits bis 31. Jänner der Antrag „Nachtrag zum Dienstvertrag in Teilbeschäftigung“, ebenfalls über den Dienstweg an die Bildungsdirektion, zu übermitteln.

Alle KollegInnen, die schon länger im Dienst und

  • in einem befristeten Dienstverhältnis
  • oder in einem unbefristeten Teilzeit-Dienstverhältnis sind,

können ebenfalls ein Ansuchen um einen unbefristeten Dienstvertrag in Vollbeschäftigung bis zum 31. Jänner des laufenden Schuljahres stellen.

Die dazugehörenden Formulare werden in den nächsten Wochen diesen Regelungen angepasst und sind dann auf der Homepage der Bildungsdirektion für Kärnten abrufbar. Wir empfehlen, mit dem Stellen des Ansuchens bis zu diesem Zeitpunkt zu warten; eine gesonderte ZA-Info ergeht, sobald die geänderten Formulare online sind.

Eine Kopie ergeht seitens der Lehrperson per Mail an den Zentralausschuss.

 

 

 

Stefan mitKollegialenGren2

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