ZA - Info 18; 07.01.2026 Termine der Bildungsdirektion
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07. Jänner 2026
ZA - INFO/18
Informationen zu den Terminen der BD
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen informiert zu den, seitens der Bildungsdirektion, mitgeteilten Terminen:
- Abgabetermin für Ansuchen / Meldungen: Jänner 2026 per ISO-WEB
Zu beachten ist, dass alle Meldungen/Ansuchen im Dienstweg (Schulleitung) an die Bildungsdirektion, über ISO-WEB zu richten sind!
Die Personalvertretung ersucht, alle Ansuchen in Kopie auch an den ZA zu senden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wichtige Termine für Schulleitungen:
Weitere Termine sind dem Personaleinsatzerlass zu entnehmen.
- Übermittlung des Formulars zur Personalentwicklung am Schulstandort bis 31. Jänner 2026 durch die Schulleitung
- Fertigstellung der provisorischen Schulorganisation im Sokrates-WEB bis 10. März 2026
- Anträge für zweckgebundene Zuschläge im Bereich der Tagesbetreuung bis 30. März 2026
- Fertigstellung der Personaleinsatzplanung und die provisorische Lehrfächerverteilung in Sokrates-WEB: 31. März 2026
Bitte verwenden Sie ausschließlich die aktuellen, auf der Homepage der Bildungsdirektion unter Formulare - Landeslehrpersonal publizierten, Anträge/Formulare!
Diese finden Sie unter:
Ab sofort sind bis spätestens 31. Jänner 2026 folgende Meldungen bzw. Ansuchen im Dienstweg über ISO-WEB an die Bildungsdirektion zu richten:
- Versetzung (auch für befristet angestellte VertragslehrerInnen)
- Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 45 LDG 1984 (für pragmatisierte LehrerInnen) aus beliebigem Anlass
- Ansuchen um einen unbefristeten Dienstvertrag in Vollbeschäftigung (für Lehrpersonen in einem unbefristeten Dienstverhältnis in Teilbeschäftigung)
- Ansuchen – Nachtrag zum Dienstvertrag in Vollbeschäftigung für das kommende Schuljahr
- Ansuchen – Nachtrag zum Dienstvertrag in Teilbeschäftigung für das kommende Schuljahr
- Antrag auf Übernahme (nach Ablauf von 3 Jahren) in ein unbefristetes Dienstverhältnis (für kirchlich bestellte ReligionslehrerInnen)
- Sabbatical - aufgrund des derzeitigen Personalmangels werden Freijahre grundsätzlich nur im Jahr vor der anstehenden Pensionierung genehmigt.
- Karenzurlaub
Bis spätestens 31. März 2026 ist folgendes Ansuchen im Dienstweg an die Bildungsdirektion über ISO-WEB zu richten:
„Ansuchen um einen unbefristeten Dienstvertrag“ (für Lehrpersonen in einem befristeten Dienstverhältnis)
Dieses Ansuchen gilt auch für KollegInnen, die im ersten Dienstjahr und in der Induktionsphase sind. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzung für den Übertritt in ein unbefristetes Dienstverhältnis den positiven Abschluss der Induktionsphase darstellt. Eine Nachreichung der Bestätigung über die positiv abgeschlossene Induktionsphase ist bis Ende des Unterrichtsjahres möglich. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie dem Formular!
Erklärung zum Formular:
- "Ich möchte in ein unbefristetes Dienstverhältnis in Vollbeschäftigung übernommen werden"
bedeutet: einen Grundvertrag in Vollbeschäftigung
Wird eine Reduktion NUR für das darauffolgende Schuljahr gewünscht, ist das Formular „Nachtrag zum Dienstvertrag in Teilbeschäftigung“ gleichzeitig einzureichen.
- "Ich möchte in ein unbefristetes Dienstverhältnis in Teilbeschäftigung von zumindest 11 Wochenstunden übernommen werden"
bedeutet: einen Grundvertrag in Teilbeschäftigung bis zu einer Antragstellung auf Vollbeschäftigung
Das Stundenausmaß ist jährlich mit der Schulleitung zu vereinbaren.
Folgende Ansuchen unterliegen keiner Abgabefrist, sind ebenfalls im Dienstweg über ISO-Web zu stellen:
- Herabsetzung der Lehrverpflichtung gemäß § 44 LDG 1984 (für pragmatisierte LehrerInnen) – aus gesundheitlichen Gründen.
- Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge im Schuljahr 2026/2027; längere Karenzurlaube gegen Entfall der Bezüge werden ausschließlich zur Betreuung eines Kindes
- in direktem Anschluss an die nach Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz in Anspruch genommene Freistellung bewilligt, maximal jedoch für die Dauer eines Jahres.
- Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung gem. §13c LDG (Korridorpension) – für pragmatisierte KollegInnen mindestens 3 Monate vor Pensionsantritt.
- Vertragsbedienstete wenden sich bezüglich Ihres Pensionsantrittsdatums an die Pensionsversicherungsanstalt. Ist dieses Datum bekannt, ist ein formloses Schreiben mit der Bitte um Auflösung des Dienstverhältnisses unter Einhaltung der Kündigungsfrist(en) an die Bildungsdirektion zu richten (Kündigungsfristen siehe § 33 Vertragsbedienstetengesetz).
Im Zusammenhang mit der Vorgabe, die Personaleinsatzplanung und die provisorische Lehrfächerverteilung durch die Schulleitungen bis 30.3.2026 einzugeben, haben wir, wie auch in den vergangenen Jahren, darauf hingewiesen, dass aufgrund möglicherweise noch nicht erfolgter Versetzungen und offener Planstellen dies eine unnötige Mehrarbeit bedeutet und eine zweckmäßige Lehrfächerverteilung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden kann.
Wir erwarten Kulanz seitens der Bildungsdirektion bei begründet später einlangenden Ansuchen!

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