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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 20; 21.01.2026 Erhöhung der Bildungsförderungsbeiträge der GÖD ab 01.01.2026

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

21. Jänner 2026

ZA - INFO/20

 Erhöhung der Bildungsförderungsbeiträge
der GÖD ab 01.01.2026
 

Voraussetzungen:
Förderbar sind Ausbildungen, die während aufrechter Mitgliedschaft absolviert wurden. Weitere Voraussetzungen sind Beitragswahrheit sowie keine Zahlungsrückstände. Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der aktiven Mitgliedschaft zu 50 %, nach 6 Monaten zu 100 % gewährt. Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der Mitgliedschaft liegen. Die Förderung wird nach Abschluss der Ausbildung gewährt. Eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach Abschluss laut Bestätigung möglich. Alle FAQ’ s werden laufend auf www.goed.at ergänzt und sind dort im Detail einzusehen.

Der Bildungsförderungsbeitrag wird gewährt für:

  • Grundausbildungen/Dienstprüfungskurse
  • Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-) Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht von der GÖD bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.

Berechnung des Förderungsbeitrages:

  • Eintägige Bildungsveranstaltungen (mindestens 2), von in Summe mindestens 12 Stunden Dauer, können pro Jahr mit einmalig € 65,- gefördert werden.
  • Den Ausbildungen in modularer oder geblockter Form wird die Gesamtsumme der Unterrichtseinheiten zu Grunde gelegt.
  • Bei ECTS bemessenen Ausbildungen werden immer die Credits herangezogen, unabhängig von der dafür aufgewendeten Zeit. 

Nach Dauer bemessene Ausbildungen:
Ausbildungsdauer

  • 2 Tage bis 14 Tage (Mindestdauer 12 Stunden): € 65,-
  • mehr als 2 Wochen bis 6 Monate: € 85,-
  • mehr als 6 Monate bis 1 Jahr: € 105,-
  • mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre: € 210,-
  • mehr als 2 Jahre bis 3 Jahre: € 315,-
  • mehr als 3 Jahre: € 420,-

Nach ECTS bemessene Ausbildungen:
Für Ausbildungen, die nach dem Bologna-Modell in ECTS-Punkten bewertet sind, gebührt bei erfolgreichem Abschluss ein Förderbeitrag von € 105,- pro Regelstudienjahr.
ECTS-Punkte

  • bis 4 ECTS Punkte: € 65,-
  • 5 bis 40 ECTS Punkte: € 85,-
  • 41 bis 60 ECTS Punkte: € 105,-
  • über 60 ECTS Punkte: ECTS x € 1,80

Maximale Förderbeiträge

  • nach Tagen bemessene Ausbildungen: maximal € 150,- pro Kalenderjahr
  • nach ECTS bemessene Ausbildungen: maximal € 420,
  • Lehrabschluss, Abschlüsse an Krankenpflegeschulen: € 105,- für jedes Ausbildungsjahr.
  • Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung, Externist:innen-Reifeprüfung: einmalig € 195,-
  • Kurse und Fortbildungen für im Ruhestand befindliche Kolleg:innen: € 65,-/Jahr


Vorgehensweise Formular downloaden oder direkt bei der GÖD Kärnten anfordern und vollständig ausgefüllt an die GÖD Kärnten senden.

https://ktn.goed.at/fileadmin/user_upload/Bildungsfoerderung_aktiv_2026.pdf

Stefan mitKollegialenGren2

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