ZA - Info 35; 20.05.2026 Reisegebühren bei Schulveranstaltungen / Uniqa Versicherungsangebot
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20. Mai 2026
ZA - INFO/35
Reisegebühren bei Schulveranstaltungen
Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt als Dienstreiseauftrag. Demzufolge kann eine Lehrperson Reisegebühren verrechnen.
Diese betragen je Tag - unabhängig davon, ob die Schulveranstaltung im Inland oder im Ausland stattfindet – bei
| Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungsverordnung | Betrag | Reisekostenabrechnung im Serviceportal Bund: Angabe bei „Unternehmens-spezifische Reiseart“ |
| Schulveranstaltungen in der Dauer von 5 h | ||
| alle Schulveranstaltungsarten | € 10,00 | übrige eintägige Schulveranstaltungen |
| Schulveranstaltungen in der Dauer von mehr als 5 h bis zu 8 h | ||
| Wander- und Sporttage | € 12,75 | Wandertag/Sporttag |
| bei allen übrigen Schulveranstaltungen | € 10,00 | übrige eintägige Schulveranstaltungen |
| Schulveranstaltungen in der Dauer von mehr als 8 h | ||
| Wander- und Sporttage | € 26,25 | Wandertag/Sporttag |
| bei allen übrigen Schulveranstaltungen | € 20,06 | übrige eintägige Schulveranstaltungen |
| bei Exkursionen und berufspraktischen Tagen in der Dauer von mehr als 12 h pro Tag | € 22,80 | Exkursion/Berufspraktische Tage |
| mehrtägigen Schulveranstaltungen |
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| Sommersportwochen | € 31,50 | Sommersportwoche Lehrer |
| Wintersportwochen | € 36,30 | Wintersportwoche Lehrer |
| bei allen übrigen mehrtägigen Schulveranstaltungen | € 28,80 | übrige mehrtägige Schulveranstaltungen |
Diese Tagessätze können nur im Sinne der Schulveranstaltungen-Verordnung über das Reisemanagement (Serviceportal des Bundes) verrechnet werden. Darüber hinaus können noch tatsächlich anfallende und somit belegbare Fahrtkosten oder Eintritte zur Verrechnung gebracht werden.
Mit der SchVRGV 2024 wird der Anspruch auf einen Beförderungszuschuss auch auf die Schulveranstaltungen ausgeweitet. Daher ist unter diesem Titel auch eine Fahrt mit dem Klimaticket verrechenbar. Das Verrechnen der 1. Wagenklasse ist für Schulveranstaltungen ausgeschlossen!
Die Reisekosten sind nicht steuerpflichtig, solange sie die im Einkommensteuergesetz festgelegten Grenzen nicht überschreiten.

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