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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA - Info 35; 20.05.2026 Reisegebühren bei Schulveranstaltungen / Uniqa Versicherungsangebot

 

StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

20. Mai 2026

ZA - INFO/35

 Reisegebühren bei Schulveranstaltungen 

 

Die Einteilung einer Lehrperson durch die Schulleitung zur Teilnahme an einer Schulveranstaltung gilt als Dienstreiseauftrag. Demzufolge kann eine Lehrperson Reisegebühren verrechnen.

Diese betragen je Tag - unabhängig davon, ob die Schulveranstaltung im Inland oder im Ausland stattfindet – bei

 

Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungsverordnung  Betrag  Reisekostenabrechnung im Serviceportal Bund:
Angabe bei „Unternehmens-spezifische Reiseart“
 Schulveranstaltungen in der Dauer von 5 h
 alle Schulveranstaltungsarten  € 10,00  übrige eintägige Schulveranstaltungen
Schulveranstaltungen in der Dauer von mehr als 5 h bis zu 8 h
 Wander- und Sporttage  12,75  Wandertag/Sporttag
 bei allen übrigen Schulveranstaltungen  10,00  übrige eintägige Schulveranstaltungen
Schulveranstaltungen in der Dauer von mehr als 8 h
Wander- und Sporttage 26,25 Wandertag/Sporttag
bei allen übrigen Schulveranstaltungen 20,06 übrige eintägige Schulveranstaltungen
bei Exkursionen und berufspraktischen Tagen in der Dauer von mehr als 12 h pro Tag 22,80 Exkursion/Berufspraktische Tage
mehrtägigen Schulveranstaltungen
Sommersportwochen 31,50 Sommersportwoche Lehrer
Wintersportwochen 36,30 Wintersportwoche Lehrer
bei allen übrigen mehrtägigen Schulveranstaltungen 28,80 übrige mehrtägige Schulveranstaltungen

Diese Tagessätze können nur im Sinne der Schulveranstaltungen-Verordnung über das Reisemanagement (Serviceportal des Bundes) verrechnet werden. Darüber hinaus können noch tatsächlich anfallende und somit belegbare Fahrtkosten oder Eintritte zur Verrechnung gebracht werden.

Mit der SchVRGV 2024 wird der Anspruch auf einen Beförderungszuschuss auch auf die Schulveranstaltungen ausgeweitet. Daher ist unter diesem Titel auch eine Fahrt mit dem Klimaticket verrechenbar. Das Verrechnen der 1. Wagenklasse ist für Schulveranstaltungen ausgeschlossen!

Die Reisekosten sind nicht steuerpflichtig, solange sie die im Einkommensteuergesetz festgelegten Grenzen nicht überschreiten.

  

Stefan mitKollegialenGren2

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