ZA - Info 06; 12.10.2026 Checkliste für Schularbeiten
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14. Oktober 2026
ZA - INFO/06
Checkliste Schularbeiten
(Quellen: SchUG, LBVO)
- Terminplanung: innerhalb von 4 Wochen im 1. Semester, innerhalb von 2 Wochen im 2. Semester
- Jede Terminänderung benötigt die Zustimmung der Schulleitung und muss nachweislich bekannt gegeben werden
- Bekanntgabe des Stoffes eine Woche vorher
- Keine Schularbeit nach drei oder mehr schulfreien Tagen oder nach mehrtägigen Schulveranstaltungen
- Nur eine Schularbeit pro Tag und nicht mehr als zwei Schularbeiten pro Woche (innerhalb von sieben Wochentagen, z.B. Mittwoch bis inklusive Dienstag)
- Abhaltung innerhalb der ersten vier Unterrichtsstunden
- Zwei voneinander unabhängige Aufgabenstellungen; entfällt in Sprachen bei Verfassen von Texten
- Ausgabe der Aufgaben in vervielfältigter Form, mit Ausnahme von kurzen Aufgabenstellungen (z.B. ein Aufsatzthema)
- Nachholen nur dann, wenn mehr als die Hälfte im Semester versäumt wurde; ein freiwilliges Nachholen ist nicht vorgesehen (Möglichkeit einer mündlichen Prüfung auf Wunsch des Schülers ab der 5. Schulstufe)
- Frist für Korrektur und Beurteilung: eine Woche
- Aufbewahrung: laufendes Schuljahr plus ein weiteres Schuljahr (das Schuljahr endet mit dem Beginn des nächsten Schuljahres, also am ersten Montag im September)
- Beurteilung nur durch Noten, auch Zusätze sind zulässig; nicht zulässig: "+Genügend", „noch Gut“
- Bei mehr als der Hälfte "Nicht genügend" ist die Schularbeit mit neuer Aufgabenstellung aus demselben Stoffgebiet zu wiederholen - und zwar innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe und Aufarbeitung der Mängel. Als Grundlage für die Beurteilung ist in diesem Fall jene Schularbeit heranzuziehen, bei der der Schüler die bessere Leistung erbracht hat.

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