Offener Brief an Bildungsdirektorin - Artikel Kleine Zeitung 17.03.2023 - Suspendierungen an Schulen
An die
Bildungsdirektion für Kärnten
Fr. Maga. Isabella Penz
10. Oktoberstraße 28
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Klagenfurt, 17. März 2023
Sehr geehrte Frau Bildungsdirektorin!
Mit Verwunderung, Verärgerung, Enttäuschung und zum Teil auch Wut und Entsetzen vernimmt die Kärntner LehrerInnenschaft und auch die Personalvertretung sowie die Gewerkschaft der PflichtschullehrerInnen Ihre heutigen Aussagen in der Kleinen Zeitung!
Einige Bemerkungen dazu:
- KEINE Schule kann über die Suspendierung von SchülerInnen entscheiden.
- Die Beantragung einer Suspendierung stellt für KEINE Schule ein Erziehungsmittel dar, sondern dient dem Schutz von MitschülerInnen oder anderer an der Schule tätigen Personen.
- Ausschließlich die zuständige Schulbehörde entscheidet über den vorübergehenden Ausschluss (Suspendierung).
- KEINE Schule beantragt leichtfertig und ohne Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eine Suspendierung (§ 49 (3) SCHUG). Vielmehr haben sich in den letzten Jahren höchst besorgniserregende Verhaltensweisen von SchülerInnen an Kärntens Schulen verstärkt. Diese bringen die KollegInnen und Schulleitungen an die Grenze der Belastbarkeit aufgrund fehlender Lösungsmöglichkeiten. Immer öfter wird auch von Seiten der Eltern gefährdeter SchülerInnen, aus Sorge um ihre Kinder, von den Schulen verlangt eine Suspendierung auszusprechen, ausgeübt.
Frau Bildungsdirektorin, Sie sind die Leiterin der Behörde in deren Zuständigkeit die Entscheidung über Suspendierungen fällt! Sie sind die Leiterin der Behörde die dafür Sorge zu tragen hat, dass in dieser schwierigen Thematik die Schulen bestmöglich unterstützt werden! Sie sind die Leiterin der Behörde die der Öffentlichkeit, den PädagogInnen und den Eltern signalisieren sollte, dass schulische Problemfelder professionell, kooperativ und konstruktiv behandelt werden.
Gerade in der Thematik der Zunahme von Verhaltensproblematiken an den Schulen fühlen sich die Kärntner Lehrerschaft und die Schulleitungen von Ihnen im Stich gelassen. Besinnen Sie sich auf Ihre Obsorgepflicht der Ihnen untergeordneten schulischen Institutionen und beenden Sie die oberflächliche und falsche Darstellung im Zusammenhang mit der Lösung von Konfliktsituationen an Schulen.
Claudia Wolf-Schöffmann Vorsitzende-Stv. LL 10 |
LAbg. Stefan Sandrieser Vorsitzender ZA und LL 10 |
Evelin Nuart Vorsitzende-Stv. ZA |
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