Änderung der Erlässe: Gewährung von Bezugsvorschüssen und Geldaushilfen für Bildschirmarbeitsbrillen
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15. März 2019
ZA - INFO
Änderung der Erlässe:
Gewährung von Bezugsvorschüssen und Geldaushilfen für Bildschirmarbeitsbrillen
Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte Sie informieren, dass es uns gelungen ist, folgende Erlässe für alle Kärntner PflichtschullehrerInnen zu verbessern:
- Richtlinien für die Gewährung von Bezugsvorschüssen
Das Höchstmaß für die Gewährung eines Bezugsvorschusses beträgt ab sofort € 5.000,--. Die Gewährung eines Bezugsvorschusses ist grundsätzlich nur für die Schaffung und Sanierung von Wohnraum (nicht für Einrichtungsgegenstände) und bei sonstigen besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (unverschuldete Notlage) möglich.
- Richtlinien für die Gewährung einer Geldaushilfe für Bildschirmarbeitsbrillen
Anspruchsberechtigt sind Schulleiter/innen, EDV-Kustoden, Informatik-lehrer/innen sowie ITA-Betreuer/innen. Darüber hinaus alle aktiven Landeslehrer/innen, deren Bruttoeinkommen (Monatsbezug inklusive Nebengebühren und Zulagen) den Betrag von € 3.700,-- nicht überschreitet. Pro Kalenderjahr kann maximal ein Antrag gestellt werden.
Gerne möchten wir euch auf Sonderaktionen des ÖGB Kärnten aufmerksam machen - Osterpakete 2019 Bestellungen bis 20. März 2019, bitte ausschließlich bei den Anbietern (Emailadressen siehe beigefügte Angebote). |
Vom 5. April – 7. April 2019 findet in Klagenfurt die Freizeitmesse statt. Vergünstigte Messekarten zu € 3.-- sind ab 18. März 2019 in den jeweiligen Sekretariaten der Gewerkschaft abzuholen. |
www.za.ksn.at | www.za.ksn.at | www.za.ksn.at | www.za.ksn.at |
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