ZA Info 26; 24.04.2024 Jubiläumszuwendung / Jubiläumsstichtag
24. April 2024
ZA - INFO
Jubilumszuwendung/Jubiläumsstichtag
(Gehaltsgesetz §20c, Vertragsbedienstetengesetz §22(1))
Dem Lehrer/Der Lehrerin (pragmatisch und vertraglich) kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit
- von 25 Jahren eine Belohnung von 200%
- von 40 Jahren eine Belohnung von 400%
des Monatsbezugs (inklusive Dienstzulagen), der ihm / ihr für den Monat des Dienstjubiläums gebührt, gewährt werden
Die Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 400% des Monatsbezuges wird auch gewährt, wenn der Lehrer/die Lehrerin mindestens 35 Dienstjahre hat und mit der Regelpension aus dem Dienst scheidet. Wenn ein Lehrer/eine Lehrerin mit der Korridor- bzw. Hacklerregelung in den Ruhestand geht, wird die Jubiläumszuwendung nur dann ausbezahlt, wenn er/sie 40 Dienstjahre - noch im Dienst befindlich - erreicht.
- Für die Jubiläumszuwendung gibt es einen eigenen persönlichen Jubiläumsstichtag (dieser ist nicht der „Vorrückungsstichtag“).
- Die Auszahlung erfolgt im Jänner oder im Juli.
- Ein Ansuchen ist nicht notwendig.
https://za.ksn.at | https://za.ksn.at | https://za.ksn.at | https://za.ksn.at |
- Geändert am .