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ZENTRALAUSSCHUSS FÜR ALLGEMEINBILDENDE PFLICHTSCHULEN IN KÄRNTEN

ZA Infos

Unsere ZA Infos dienen zur schriftlichen Information aller Kolleg*innen und Schulen, diese werden nach Anmeldung als Newsletter per Mail versandt.

Unser GesetzesABC

Unser GesetzesABC dient als erste Informationsquelle zu bestimmten Themen bei Rechtsfragen.

Der podZAst des ZA

Als neues Informationsmedium haben wir begonnen  brennende Themen auch in eigenen podZAsts zu behandeln.
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  • Besoldung,
  • Dienstrecht,
  • Schwangerschaft,
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Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen informiert über Aktuelles...

  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    04. Dezember 2023

    ZA - INFO/14

     Komm zum Sport 

     

    Die Personalvertretung der Kärntner Pflichtschullehrer*innen bietet Ihnen, in Zusammenarbeit mit „Klagenfurt aktiv“, verbilligte Skitageskarten für Erwachsene, Kinder, Jugendliche und Senioren, verbilligte Eintritte und zusätzliche Vergünstigungen, an.

    Alle Angebote und Vorteile sind auf der Homepage: https://kommzumsport.at/ aufgelistet!

    Der Sonderpreis beträgt € 5,-- und beinhaltet alle auf der HP aufgelisteten Angebote.

    Vorgangsweise neu:

    1. Schulleitungen füllen das Sammelformular (in der Anlage CSV-Datei) für alle interessierten LehrerInnen aus und mailen es an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (Betrieb = Name der Schule). Rückfragen bitte direkt an Hr. Stefan Zechner, Tel.: 0650-6162100.
    2. KollegInnen erhalten eine Bestätigungsmail und vergeben ein Passwort, die Gutscheine sind am Handy und sofort verfügbar.
    3. Sollten Sie sich schon einmal registriert haben, gelten Ihre Zugangsdaten (e-Mailadresse und Passwort) auch für das Gutscheinpaket 2023/24
    4. Eine Gesamtrechnung wird an die Schule gesendet.

     

    Die Gutscheine sind nur mehr digital abrufbar und über das Handy einzulösen. Es wurde versucht, den Bestellprozess so einfach wie möglich zu gestalten.

     

    Bestellungen sind ab sofort bis spätestens 22.12.2023 möglich!

    Es gibt keine Beschränkung der Menge, daher kann jeder Mitarbeiter mehrere Gutscheine anfordern.

    Stefan mitKollegialenGren2



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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    29. November 2023

    ZA - INFO/13

     ID Austria löst Handy-Signatur ab 

     

    Was ändert sich ab dem 5. Dezember 2023?
    Die Handy-Signatur wird ab dem 5. Dezember 2023 durch die ID Austria abgelöst.

    Wofür benötige ich als Lehrkraft die ID Austria?
    Die ID Austria kann einerseits in Online-Verfahren für das Login als elektronischer Ausweis eingesetzt werden, andererseits kann damit auch elektronisch unterschrieben werden. Mit der ID Austria ist ebenso ein Einstieg in das ESS Serviceportal Bund möglich, wo Sie Ihre Gehaltszettel finden und Ihre Dienstreisen abrechnen.

    Können Sie Ihre bestehende Handy-Signatur weiterhin nutzen?
    Ja, Sie können Ihre bestehende Handy-Signatur in die ID Austria Basic umwandeln. Damit können Sie Ihren bereits eingerichteten digitalen Identitätsnachweis weiterhin nutzen. Die Umstellung ist unkompliziert und erfordert keinen Behördenbesuch. Die Basisfunktion der ID Austria bietet die gleichen Funktionen wie die Handy-Signatur. Ihre Anmeldedaten bleiben unverändert und Sie können weiterhin Signaturen mittels SMS-TAN durchführen. Sämtliche Schritte dazu finden Sie auf https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/betrieb/umstieg-auf-id-austria-basisfunktion.html

     HandySignatur


    Sie haben noch keine Handy-Signatur?
    Sie können Ihre Handy-Signatur noch schnell in einer der zahlreichen Registrierungsstellen (Amt der Kärntner Landesregierung, Bezirkshauptmannschaft, Gemeindeamt, Magistrat, Österr. Gesundheitskasse, PVA) in ganz Österreich aktivieren. Für die Registrierung ist in der Regel keine Voranmeldung erforderlich. Sie benötigen einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Reisepass), ein 2. Dokument zur Identifizierung (zB E-Card, Bankomatkarte, Kreditkarte, ÖBB Klimaticket etc.) und Ihr Handy. Ihre Handy-Signatur ist dann sofort einsatzbereit.
    FAQ: Allgemeines zu ID Austria
    https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/haeufige-fragen/allgemeines-zu-id-austria.html
    https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html

     

    Stefan mitKollegialenGren2

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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    23. November 2023

    ZA - INFO/12

     Gehaltserhöhung ab 1. Jänner 2024
    zwischen 9,15 % und 9,71 %
     

    Nach erfolgreichen Verhandlungen haben die Gewerkschaften der Öffentlichen Dienste
    mit den Vertretern der Bundesregierung folgende äußerst positive Einigung erzielt:

    Ab 1. Jänner 2024 werden die Gehälter der BeamtInnen,
    die Monatsentgelte der Vertragsbediensteten und der Bediensteten mit
    Sondervertrag zwischen

    9,71 % und 9,15 % (mind. € 192,--)
    sozial gestaffelt erhöht.

    •  Nebengebühren und Zulagen werden um 9,15 % erhöht.
    •  Dieses Gehaltsabkommen gilt bis 31.12.2024.

    Durchsetzungskraft durch Mitgliedschaft!
    Wir danken dem Verhandlungsteam der
    Gewerkschaft Öffentlicher Dienst!

     

    Im Anhang finden Sie die aktuellen Gehaltstabellen für pragmatisierte LehrerInnen,
    IL VertragslehrerInnen und VertragslehrerInnen im Pädagogischen Dienst.

    ALLE ab 1.1.2024 gültigen Tabellen finden Sie demnächst auch auf unserer Homepage: https://za.ksn.at unter: Bezüge 2024

     

    EvelinNuart April22
    Evelin Nuart
    Vorsitzender Stellv. des ZA
    Vorsitzender Stellv. der LL10

     Stefan mitKollegialenGren2 ClaudiaWolfSchöffmannApril22
    Claudia Wolf-Schöffmann
    Mitglied im ZA
    Vorsitzender Stellv. der LL10

     

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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    21. November 2023

    ZA - INFO/11

     Dienstrechtliche Verbesserungen für
    VertragslehrerInnen

     Übernahme in ein unbefristetes Dienstverhältnis 
    nach dem ersten Dienstjahr

     

     

    Die Personalvertretung der Kärntner PflichtschullehrerInnen möchte alle KollegInnen und Kollegen informieren, dass – wie in unserer ZA Info/28 vom 31. März 2023 gefordert – folgende dienstrechtliche Besserstellung, für befristet angestellte VertragslehrerInnen, von der Kärntner Landesregierung beschlossen wurde:

    • Die Übernahme in ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit mit gesicherten Wochenstunden (im Ausmaß der halben Unterrichtsverpflichtung) bei entsprechendem Verwendungserfolg und abgeschlossener Induktions- bzw. Ausbildungsphase wird auf Antrag (voraussichtlich Ende Jänner) bereits nach einem Dienstjahr vorgenommen. Diese Vorgangsweise gilt für alle befristeten Verträge anlässlich der nächsten anstehenden Vertragsverlängerung.

    • Für ungesicherte Verwendungen (z.B. Karenzvertretungen, Lehrerreserve) und für Sonderverträge gilt diese Regelung nicht. Übersteigt in diesen Fällen jedoch die Dauer eines oder mehrerer mit einer Vertragslehrperson eingegangenen befristeten Dienstverhältnisse fünf Jahre, wird das zuletzt eingegangenen Dienstverhältnis ab diesem Zeitpunkt als unbefristet wirksam.

     

    Stefan mitKollegialenGren2

     

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  • StefanJuni19 2    BriefkopfV2 1kl

    15. November 2023

    ZA - INFO/10

    Änderungen im Mutterschutz- und Väterkarenzgesetz
    und Familienbonusgesetz 
     

     

    Mit 1. November 2023 gelten neue Regelungen zur Elternkarenz und Elternteilzeit.

    Elternkarenz:
    Für Geburten ab dem 1. November 2023 besteht ein Rechtsanspruch auf Elternkarenz nur mehr bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag, wenn

    • kein anderer Elternteil vorhanden ist
    • der andere Elternteil nicht im gemeinsamen Haushalt lebt
    • der zweite Elternteil zumindest zwei Monate in Anspruch nimmt
    • der zweite Elternteil keinen Anspruch auf Karenz hat (Karenzantritt darf frühestens zwei Monate nach dem Mutterschutz sein)

    Nimmt nur einer der beiden Elternteile Karenz in Anspruch und liegt keiner der oben genannten Fälle vor, endet die Karenz schon mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes.

    Elternteilzeit:
    Die Elternteilzeit kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden – für insgesamt höchstens sieben Jahre. Von diesen sieben Jahren werden die Zeiten des Beschäftigungsverbotes nach der Geburt sowie die Karenzzeiten von beiden Elternteilen für dasselbe Kind abgezogen.

    Familienzeitbonusgesetz
    Erwerbstätige Väter (der andere Elternteil), die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (Familienzeit1) unterbrechen, haben Anspruch auf "Familienzeitbonus" in Höhe von 47,82 € täglich.
    Dieser Betrag wurde rückwirkend für Geburten ab 1. August 2023 von 23,91 € auf 47,82 € verdoppelt.

    Die Erwerbstätigkeit muss direkt im Anschluss an die Familienzeit wieder aufgenommen werden.

     

    Stefan mitKollegialenGren2

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ZA Infos aus dem aktuellen und vergangenen Schuljahr:

Ältere Informationen aus den Jahren davor finden Sie hier!

 


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